Allgemeine Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß § 55 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Ordnungswidrigkeitsverfahren
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
Das Landratsamt Starnberg ist in einer Vielzahl von Rechtsbereichen für Ordnungswidrigkeitsverfahren zuständig, insbesondere für
Bundesausbildungsförderungsgesetz, Bauordnungsrecht, Gaststättengesetz, Gewerbeordnung, Güterkraftverkehr, Infektionsschutz, Jagdrecht, Jugendschutz, Lebensmittelrecht, Melderecht, Personenbeförderung, Pflegeversicherung, Schulrecht, Tierkörperbeseitigung, Tierschutzrecht, Tierseuchenrecht, Trinkwasserverordnung, Umweltrecht, Waffengesetz, Wohngeldgesetz und weitere Rechtsbereiche.
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-770
Fax: 08151 148-11292
E-Mail: info@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Starnberg
1.7 SFStabsfunktion 1.7
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77225
Fax: 08151 148-11292
E-Mail: datenschutz@lra-starnberg.de
Zimmer: EG.212
Internet: https://www.lk-starnberg.de/DSB
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Zwecke der Verarbeitung:
Ihre personenbezogenen Daten sind zu unserer Aufgabenerfüllung für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erforderlich.
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und müssen die Einhaltung der durch uns zu vollziehenden Rechtsvorschriften sicherstellen.
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt dabei im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde.
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind Art. 28 Abs. 3 Nr. 2 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG), § 46 Abs. 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) i. V. m. § 500 Strafprozessordnung (StPO) sowie die speziellen datenschutzrechtlichen Regelungen für Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 49c OWiG i. V. m. §§ 483 ff. StPO und in Bezug auf die elektronische Akte die §§ 49d, 110a OWiG i. V. m. §§ 496 ff. StPO.
Betroffenenrechte
Gemäß § 46 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 500 Abs. 1 StPO stehen Ihnen in jedem Ordnungswidrigkeitsverfahren folgende allgemeine Rechte aus dem 3. Teil des Bundesdatenschutzgesetzes zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (§ 57 BDSG).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (§ 58 BDSG).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Sie haben das Recht den Landesbeauftragten für Datenschutz anzurufen (§ 60 BDSG, § 500 Abs. 2 Nr. 2 StPO).
Den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 18
80538 MünchenTelefon: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/