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Allgemeine Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß § 55 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Ordnungswidrigkeitsverfahren

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.

Das Landratsamt Starnberg ist in einer Vielzahl von Rechtsbereichen für Ordnungswidrigkeitsverfahren zuständig, insbesondere für

Bundesausbildungsförderungsgesetz, Bauordnungsrecht, Gaststättengesetz, Gewerbeordnung, Güterkraftverkehr, Infektionsschutz, Jagdrecht, Jugendschutz, Lebensmittelrecht, Melderecht, Personenbeförderung, Pflegeversicherung, Schulrecht, Tierkörperbeseitigung, Tierschutzrecht, Tierseuchenrecht, Trinkwasserverordnung, Umweltrecht, Waffengesetz, Wohngeldgesetz und weitere Rechtsbereiche.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2

82319 Starnberg

Telefon: 08151 148-770

Fax: 08151 148-11292

E-Mail: info@LRA-starnberg.de

Internet: https://www.lk-starnberg.de/

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Starnberg

1.7 SF

Stabsfunktion 1.7

Strandbadstraße 2

82319 Starnberg

Telefon: 08151 148-77225

Fax: 08151 148-11292

E-Mail: datenschutz@lra-starnberg.de

Zimmer: EG.212

Internet: https://www.lk-starnberg.de/DSB

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Zwecke der Verarbeitung:

Ihre personenbezogenen Daten sind zu unserer Aufgabenerfüllung für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erforderlich.

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und müssen die Einhaltung der durch uns zu vollziehenden Rechtsvorschriften sicherstellen.

Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt dabei im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind Art. 28 Abs. 3 Nr. 2 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG), § 46 Abs. 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) i. V. m. § 500 Strafprozessordnung (StPO) sowie die speziellen datenschutzrechtlichen Regelungen für Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 49c OWiG i. V. m. §§ 483 ff. StPO und in Bezug auf die elektronische Akte die §§ 49d, 110a OWiG i. V. m. §§ 496 ff. StPO.

Betroffenenrechte

Gemäß § 46 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 500 Abs. 1 StPO stehen Ihnen in jedem Ordnungswidrigkeitsverfahren folgende allgemeine Rechte aus dem 3. Teil des Bundesdatenschutzgesetzes zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (§ 57 BDSG).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (§ 58 BDSG).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Sie haben das Recht den Landesbeauftragten für Datenschutz anzurufen (§ 60 BDSG, § 500 Abs. 2 Nr. 2 StPO).

Den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Zuständige Stelle

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Starnberg
Stabsfunktion 1.7

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77225
08151 148-11292
datenschutz@lra-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/DSB

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr