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Datenschutzbeauftragter

Die behördlichen Datenschutzbeauftragten haben die Aufgabe, auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz (Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften) in der Verwaltung hinzuwirken.
» Weitere Informationen zum behördlichen Datenschutzbeauftragten erhalten Sie im BayernPortal.

Dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz ist die Überwachung des Datenschutzes bei den bayerischen Behörden übertragen.
» Weitere Informationen  zum bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz erhalten Sie auf der Internetseite www.datenschutz-bayern.de.

(2 Adressen)


Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Starnberg

1.7 SF

Stabsfunktion 1.7

Strandbadstraße 2

82319 Starnberg

Telefon: 08151 148-77225

Fax: 08151 148-11292

E-Mail: datenschutz@lra-starnberg.de

Zimmer: EG.212

Internet: https://www.lk-starnberg.de/DSB




Der behördliche Datenschutzbeauftragte hat diese Internetseite im Hinblick auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften überprüft und freigegeben. In unserem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten sind alle analogen und elektronischen Verfahren enthalten, in denen bei uns personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dies ist allerdings nur zur internen Verwendung vorgesehen. Auf Antrag erhalten Sie aber Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten und können unrichtige Daten berichtigen lassen. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, können Sie auch eine Sperrung oder Löschung der gespeicherten Daten verlangen. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auch auf den Internetseiten des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (www.datenschutz-bayern.de).

Zuständige Stelle

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Starnberg
Stabsfunktion 1.7

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77225
08151 148-11292
datenschutz@lra-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/DSB

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