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Beistandschaft



Insbesondere unverheiratete Mütter können bei uns eine Beistandschaft beantragen und uns damit beauftragen, die Vaterschaft festzustellen und/oder den Kindesunterhalt zu sichern.

Aufgaben

Wir bieten Eltern, insbesondere Müttern, Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an.

Darüber hinaus werden wir

  • auf Antrag der nicht mit dem Vater des betreffenden Kindes verheirateten Mutter als Beistand für die Feststellung der Vaterschaft dieses Kindes und/oder
  • auf Antrag des allein sorgeberechtigten bzw. allein erziehenden Elternteils als Beistand für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche

tätig.

Voraussetzung hierfür ist, dass das betreffende Kind minderjährig ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Starnberg hat. Durch eine Beistandschaft, die von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller jederzeit wieder beendet werden kann, wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt.

Gern beraten wir Sie hierzu persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte möglichst vorab einen Termin. Mütter beraten wir nach der Geburt auch gern in ihrer persönlichen Umgebung.

Rechtsgrundlagen

§§ 52a, 55 und 56 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch
Artikel 15 und 16 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze
§§ 1712 bis 1717 des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Weiterführende Hinweise

Informationen zur Vaterschaftsfeststellung finden Sie im Bayerischen Erziehungsratgeber.

Die Höhe der individuellen Unterhaltsverpflichtung ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle beziehungsweise den Süddeutschen Leitlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Zuständige Stelle

Amtsvormundschaft, Beistandschaft, Unterhaltsvorschuss
Team 235

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77402
08151 148-11535
kinder-jugend-familie@lra-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/235

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr