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BAföG



Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist ein Garant dafür, dass Jugendliche und junge Erwachsene eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können – auch unabhängig davon, ob die finanzielle Situation ihrer Familie diese Ausbildung zulässt oder nicht. 

» Online-Anträge:

Zur Antragsstellung nutzen Sie am besten die elektronische Antragstellung über den Antragsassistenten "AFBG Digital" (AFBG Digital). Die elektronische Antragstellung erfolgt mithilfe der Bund-ID (BundID), die eine sichere Identifikation ermöglicht. Der Antragsassistent des „AFBG Digital“ unterstützt Sie dann im Online-Verfahren beim AFBG bei jedem einzelnen Schritt. Notwendige Dokumente können Sie direkt per Uploadfunktion hochladen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Antrag zwischenzuspeichern, um einen wirklich vollständigen Antrag hochzuladen. Die Vollständigkeit Ihrer Angaben können Sie dann vor der Antragstellung und Übersendung gegenprüfen. So können Sie persönlich sicherstellen, dass direkt alle notwendigen Daten und Unterlagen gesichert ankommen und ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.



 » Weitere Informationen zum BAföG erhalten Sie bei folgenden Internet-Adressen:

Startseite - BMFTR Aufstiegs-BAföG

Startseite - BAföG

Zuständige Stelle

Kommunalwesen
Fachbereich 20

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77276
08151 148-11276
bafoeg@lra-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/20

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Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

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