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BAföG



Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist ein Garant dafür, dass Jugendliche und junge Erwachsene eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können – auch unabhängig davon, ob die finanzielle Situation ihrer Familie diese Ausbildung zulässt oder nicht. 

» Online-Anträge:
Die Anträge auf Ausbildungsförderung (Schüler-BAföG) und Aufstiegsfortbildungsförderung (Meister-BAföG) können online eingereicht werden.



 » Weitere Informationen zum BAföG erhalten Sie bei folgenden Internet-Adressen:

BAföG
(Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung)

AFBG - Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - (Meister-BAföG)
(Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung)

BAFöG und BayAFöG
(Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst)

AFBG, BayAFöG und BAFöG online beantragen
(Internetseite der Bayerischen Staatsregierung)

 

Zuständige Stelle

Kommunalwesen
Fachbereich 20

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77276
08151 148-11276
bafoeg@lra-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/20

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr