Abwicklung staatlicher Förderprogramme
Eine weitere Aufgabe der Unteren Naturschutzbehörde ist die Abwicklung der verschiedenen Naturschutzförderprogramme. Im Rahmen dieser Programme werden Landwirte, Naturschutzverbände und Landschaftspflegeverbände für naturverträgliche Nutzungsweisen und landschaftspflegerische Leistungen entlohnt.
Förderprogramme für den Naturschutz gibt es
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vom Freistaat Bayern (Vertragsnaturschutzprogramm, Landschaftspflegeprogramm)
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von der Bundesregierung
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von der Europäischen Union
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von vielen Landkreisen