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Familienplanungsfond



Familienplanungsfond des Landkreises Starnberg – Kostenübernahme für Langzeitverhütungsmittel  

Für finanziell bedürftige Bürger*innen des Landkreises Starnberg besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme für Langzeitverhütungsmittel.

Voraussetzungen für die Antragstellung sind:

  • Wohnsitz im Landkreis Starnberg
  • Finanzielle Hilfebedürftigkeit
  • Alter: ab Vollendung des 21. Lebensjahres

 

Anträge auf Kostenübernahme können bei einer der 4 Schwangerschaftsberatungsstellen (SW-Beratungsstellen)  im Landkreis Starnberg gestellt werden:

Landratsamt Starnberg
Gesundheitsamt
Dampfschiffstraße 2a
82319 Starnberg
Tel: 08151 / 148 - 77920
Email: Schwangerschaftsberatung@lra-starnberg.de
www.schwanger-in-starnberg.de

Donum Vitae e.V.
Am Sulzbogen 56
82256 Fürstenfeldbruck
Tel: 08141 / 18067
Email: fuerstenfeldbruck@donum-vitae-bayern.de
www.donum-vitae-bayern.de
Außenstelle Starnberg

Diakonie Fürstenfeldbruck e.V.
Römerstr. 33
82205 Gilching
Tel: 08105 / 77856
Email: schwangerschaftsberatung@diakonieffb.de
www.diakonieffb.de/familien/familie-schwangerschaftsberatung
Außenstellen in Herrsching und Gauting

Pro familia
Bahnhofstraße 2
82256 Fürstenfeldbruck
Tel: 08141 / 354899
Email: fuerstenfeldbruck@profamilia.de
www.profamilia.de/fuerstenfeldbruck
Außenstelle Starnberg

Informationen zum Ablauf:

Der/die Antragsteller*in kommt in die SW-Beratungsstelle. Dort wird anhand der vorgelegten Unterlagen überprüft, ob die Bedingungen erfüllt werden.

Vom behandelnden Arzt/Ärztin wird ein Kostenvoranschlag benötigt.

Nach Vorlage dieses Kostenvoranschlages erhalten Sie bei der SW-Beratungsstelle eine Kostenübernahmeerklärung für das Verhütungsmittel.

Kostenübernahme bei folgenden Langzeitverhütungsmitteln:

  • Hormonspirale
  • Kupferspirale
  • Hormonimplantat (Implanon)
  • Kupferkette
  • Kupferball
  • Diaphragma
  • Bei abgeschlossener Familienplanung werden auch die Kosten einer Sterilisation (Frau) oder Vasektomie (Mann) getragen

Der Verhütungsmittelfonds ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Landkreises Starnberg, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Zuständige Stelle

Gesundheitliche Beratung und Gesundheitshilfe
Team 322

Dampfschiffstraße 2 a
82319 Starnberg

08151 148-77900
08151 148-11999
gesundheitsamt@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/322

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr