Angehörige bestimmter Staaten
Staatsangehörige von Australien, Neuseeland, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea und der Vereinigten Staaten von Amerika können ohne Visum in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Sie müssen nach der Einreise bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen, wenn Sie sich länger als drei Monate hier aufhalten oder eine Erwerbstätigkeit ausüben wollen.
Der Antrag muss mindestens am Tag des Ablaufs von drei Monaten, gerechnet ab dem Tag der ersten Einreise, bei der Ausländerbehörde eingereicht werden. Im Falle der beabsichtigten Aufnahme einer Erwerbstätigkeit jedoch immer rechtzeitig vor der beabsichtigten Aufnahme der Erwerbstätigkeit.
Seit dem 01.09.2011 werden einige Aufenthaltstitel als eigenständiges Dokument in Scheckkartengröße (elektronischer Aufenthaltstitel - eAT) ausgestellt. Die Ausländerbehörde ist dann nicht mehr in der Lage, Ihren Aufenthaltstitel direkt bei der Vorsprache auszustellen. Bitte beachten Sie hierzu unsere Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT).