Soziale Netzwerke im Landkreis Starnberg
Netzwerk | Beschreibung |
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Pflegekonferenz im Landkreis Starnberg (PfleKo STA) |
im Aufbau! Vorgaben: Die Länder, die Kommunen, die Pflegeeinrichtungen und die Pflegekassen wirken unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes eng zusammen, um eine leistungsfähige, regional gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre pflegerische Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Sie tragen zum Ausbau und zur Weiterentwicklung der notwendigen pflegerischen Versorgungsstrukturen bei (§ 8 Abs. 2 Sätze 1 und 2 SGB XI). Neben den in § 8a Abs. 1 und 2 SGB XI vorgesehenen Landespflegeausschüssen können die Länder die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass regionale Ausschüsse nach § 8a Abs. 3 SGB XI gebildet werden können. Der Landesgesetzgeber in Bayern hat deshalb in Art. 77a Abs. 2 Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) bestimmt, dass die Landkreise und kreisfreien Gemeinden zur Beratung über Fragen der vor Ort notwendigen Pflege und Unterstützungsstrukturen Pflegekonferenzen als regionale Ausschüsse nach § 8a Abs. 3 SGB XI einrichten können. Pflegekonferenzen werden dabei als wichtige Bausteine bei der Steuerung und dem Ausbau der pflegerischen Versorgungsstrukturen in den Kommunen angesehen.
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