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Soziale Netzwerke im Landkreis Starnberg

NetzwerkBeschreibung
Pflegekonferenz im Landkreis Starnberg (PfleKo STA)

im Aufbau!

Vorgaben:

Die Länder, die Kommunen, die Pflegeeinrichtungen und die Pflegekassen wirken unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes eng zusammen, um eine leistungsfähige, regional gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre pflegerische Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Sie tragen zum Ausbau und zur Weiterentwicklung der notwendigen pflegerischen Versorgungsstrukturen bei (§ 8 Abs. 2 Sätze 1 und 2 SGB XI). Neben den in § 8a Abs. 1 und 2 SGB XI vorgesehenen Landespflegeausschüssen können die Länder die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass regionale Ausschüsse nach § 8a Abs. 3 SGB XI gebildet werden können. Der Landesgesetzgeber in Bayern hat deshalb in Art. 77a Abs. 2 Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) bestimmt, dass die Landkreise und kreisfreien Gemeinden zur Beratung über Fragen der vor Ort notwendigen Pflege und Unterstützungsstrukturen Pflegekonferenzen als regionale Ausschüsse nach § 8a Abs. 3 SGB XI einrichten können. Pflegekonferenzen werden dabei als wichtige Bausteine bei der Steuerung und dem Ausbau der pflegerischen Versorgungsstrukturen in den Kommunen angesehen.


Ziele von Pflegekonferenzen können neben der hauptsächlichen Aufgabe der Vernetzung der Akteure im Bereich Pflege folgende sein:

    • Erarbeitung gemeinsamer Empfehlungen unter Mitwirkung von Vertretern der Landesverbände der Pflegekassen
    • Pflegerische Angebote dort initiieren, wo sie benötigt werden
    • Sensibilisierung für das Thema Pflege
    • Beratungsergebnisse dienen der Bedarfsplanung
    • Versorgungslücken aufdecken und rechtzeitig gegensteuern
    • Regelmäßiger Austausch
    • Gleicher Sachstand aller Akteure

Zuständige Stelle

Integrierte Sozialplanung
Stabsfunktion 2.1

Moosstraße 18b
82319 Starnberg

08151 148-77726
08151 148-11726
sozialplanung@LRA-starnberg.de
Kontaktformular: https://www.lk-starnberg.de/kofm
Internet: https://www.lk-starnberg.de/SF2_1

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr