EU-Badegewässer - Wörthsee, Oberndorf
Aktuelle MeßergebnisseBeschreibung der Badestelle
Am Südwestufer lädt das Badegelände Oberndorf mit vielen Bäumen und Kiosk zum Baden ein. Der Zugang zum See ist über 3 längere Badestege möglich. Parkplätze sowie Toiletten sind vorhanden.Live-Bilder der Seen: Webcams im Landkreis Starnberg
Ergebnisse der Badesaison 2024
LegendeDatum: | Wassertemperatur |
IEnterokokken
(Anzahl in 100 ml) |
Escherichia coli
(Anzahl in 100 ml) |
Bewertung |
Vorsaisonprobe | ||||
29.04.2024 | 11,4 °C | < 10 | < 10 | ohne Beanstandung |
Saisonproben | ||||
27.05.2024 | 19,3 °C | < 10 | < 10 | ohne Beanstandung |
25.06.2024 | 21,7 °C | 10 | 10 | ohne Beanstandung |
24.07.2024 | 23,8 °C | 10 | 43 | ohne Beanstandung |
21.08.2024 | 23,3 °C | < 10 | 21 | ohne Beanstandung |
11.09.2024 | 21,3 °C | < 10 | < 10 | ohne Beanstandung |
Badegewässerprofil gemäß § 6 der Bayerischen Badegewässerverordnung
EU - Einstufung der Badegewässerqualität
Eine Einstufung nach EU-Badegewässerrichtlinie wird unter Durchführung einer speziellen Konformitätsberechnung vorgenommen.Hierzu werden alle Messwerte der letzten vier Jahre herangezogen. Bei neugemeldeten oder nach Sanierungsmaßnahmen wieder zugelassenen EU-Badeplätzen kann eine Berechnung auch für einen Zeitraum von weniger als vier Jahren durchgeführt werden, doch müssen mindestens sechzehn Proben vorliegen.
Aktuelle EU - Einstufung der Badegewässerqualität
Berücksichtigter Zeitraum für die Berechnung: 2020 | 2021 | 2022 | 2023Einstufung des Badegewässers in den vergangenen Jahren
Durch die Konformitätsberechnung sind die ehemaligen jährlichen Einstufungen abgelöst worden.
Bei Interesse an den jahresbezogenen Einstufungen können Sie sich auf folgender Internetseite informieren:
» Internetseite der European Environment Agency (EEA)
Weitere Informationen
Kontakt zu Ihren Ansprechpartnern: Infektions- und Umwelthygiene,
Wasserwachtstationen am Wörthsee (406 kB, PDF)Entnahmestellen für Wasserproben Wörthsee (3.1 MB, PDF)
Legende
Parameter |
Wert pro 100 ml |
Bewertung |
Escherichia coli |
(bis) ≤ 1.800 |
ohne Beanstandung |
Intestinale Enterokokken |
(bis) ≤ 700 |
ohne Beanstandung |
Ein Badeverbot wird ausgesprochen, wenn bei der Badegewässerüberwachung für den Parameter Escherichia coli ein Einzelwert von mehr als 1.800 oder für den Parameter Intestinale Enterokokken ein Einzelwert von mehr als 700 festgestellt wird und eine unverzüglich veranlasste Kontrolluntersuchung eine Überschreitung der oben angegebenen Werte bestätigt.
Das Badeverbot wird örtlich durch Schilder im Bereich der Badestelle bekannt gemacht.
Die Aufhebung eines Badeverbots erfolgt, wenn weitere Untersuchungen zeigen, dass die o.g. Einzelwerte wieder unterschritten werden.