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Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)



Grundlage für die Arbeit der staatlichen Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) ist das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) mit der dazugehörigen Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes.

Entsprechend Art. 2 Absatz 1 PfleWoqG ist die FQA zuständig für alle stationären  Einrichtungen und sonstige Wohnformen, die ältere Menschen, pflegebedürftige Volljährige oder behinderte Volljährige oder von Behinderung bedrohte Menschen aufnehmen, ihnen Wohnraum überlassen sowie Betreuungs- oder Pflegeleistungen zur Verfügung stellen.

Zuständige Stelle

Heimaufsicht / FQA

Strandbadstr. 2
82319 Starnberg

08151 148-77306
08151 148-11539
fqa-starnberg@lra-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/222

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