Jugendschutzgesetze
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
In Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten serfolgt die Terminvereinbarung online.
Ein wirksamer Kinder- und Jugendschutz ist ein wichtiges Anliegen unserer Gesellschaft. Ausgedrückt und umgesetzt wird dies durch verschiedene Gesetzesgrundlagen. Der (erzieherische) Jugendschutz ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz als wesentliche Aufgabe verankert.
Die zentralen Gesetze sind:
Achtung: Änderung des § 10 JuSchG "Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren" ab 01. September 2007
Wer künftig Jugendlichen unter 18 Jahren Tabakwaren verkauft, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Zudem ist Jugendlichen unter 18 Jahren das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht gestattet - dies galt bislang für unter 16-Jährige. Dieses Verbot greift auch dann, wenn die Eltern das Rauchen tolerieren. Darüber hinaus müssen die Veranstalter und Gewerbetreibenden die geltenden Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes durch Aushänge bekannt machen. Sollten Minderjährige erwischt werden, werden insbesondere diejenigen belangt, die ihnen Tabakwaren verkauft haben.
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)
Diese Gesetze dienen dem Schutz von Kindern und Jugendlichen, sie richten sich unmittelbar an - meist gewerbebetreibende - Erwachsene.
Die wesentlichste Aufgabe des gesetzlichen Jugendschutzes besteht darin, darauf zu achten, dass diese Vorschriften dem Bürger bekannt sind und befolgt werden.
» Weitere Informationen zum Gesetzlichen Jugendschutz sind auf den Internetseiten des Bayerischen Landesjugendamts zu finden.