Formulare / Anträge
Digitaler Bauantrag
Der digitale Bauantrag im Landkreis Starnberg ist am 01.04.2025 gestartet.
Seit April 2025 können baurechtliche Anträge rechtsgültig über die dafür vorgesehenen Online-Assistenten eingereicht werden.
Anträge (Online-Assistenten)
FAQ’s zum digitalen Antragsverfahren
Für welche Verfahren gilt die Möglichkeit der digitalen Einreichung?
Sie können folgende Verfahren digital einreichen:
- Baurecht:
Bauanträge, Vorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Anträge auf Teilbaugenehmigung, Anträge auf Vorbescheid, Anträge auf Zulassung von Abweichungen, Ausnahmen, Befreiungen, Anträge auf Verlängerung der Geltungsdauer der Bau- und der Teilbaugenehmigung sowie Anträge auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids - Anzeigen und Erklärungen im bauaufsichtlichen Verfahren:
Baubeginnsanzeigen, Anzeigen der Nutzungsaufnahme, Anzeigen der Beseitigung sowie Erklärungen des Tragwerksplaners nach Maßgabe des Kriterienkatalogs - Abgrabungsrecht:
Abgrabungsanträge, erforderliche Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen, Anträge auf Teilabgrabungsgenehmigung, Anträge auf Vorbescheid und Beginnsanzeigen
Können Alle digital einreichen?
Nein. Die digitale Einreichung ist grundsätzlich nur durch einen Bauvorlageberechtigten und authentifizierten Entwurfsverfassenden möglich. Weitere Informationen zu dem Nutzerkreis finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr: Nutzerkreis
Wie kann ich etwas digital einreichen?
- Nutzerkonto:
Die digitale Einreichung kann grundsätzlich nur durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erfolgen. Dieser muss sich über das BayernPortal einmalig entweder eine sog. „BayernID“ zuweisen lassen oder das Nutzerkonto „Mein Unternehmenskonto“ (basierend auf der ELSTER-Technologie) beantragen und kann sich damit – vergleichbar einer virtuellen Unterschrift – bei Einreichung von Anträgen ausreichend authentifizieren.
Hilfestellungen zu dem Authentifizierungsvorgang finden Sie betreffend der „BayernID“ unter: FAQ | BayernID - Das Nutzerkonto und hinsichtlich des „Mein Unternehmenskonto“ unter Hilfe - Unternehmenskonto. Unter anderem können Sie dort auch entsprechende „Schritt für Schritt“-Anleitungen vorfinden.
Weitere Informationen zu den Nutzerkonten erhalten Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr: Nutzerkonten. - Online-Assistent:
Die Einreichung erfolgt ausschließlich über die im BayernPortal bereit stehenden digitalen Antragsformulare, den sog. Online-Assistenten.
Hinweis:
Ein Antrag kann nur über die Online-Assistenten eingereicht werden. Eine Einreichung als digitales Dokument (z.B. pdf-Dokumente) per E-Mail ist unwirksam! Wenn Sie die Online-Assistenten nicht verwenden können oder dürfen, müssen Sie Anträge weiterhin in Papierform einreichen.
Welche Dateiformate sind zulässig?
Dateien müssen als Einzeldateien in einem Portable Document Format (PDF) vorliegen. Dateianlagen innerhalb der Dateien sind unzulässig. Die Dateien dürfen keine Sicherheitseinstellungen und keinen Schreibschutz enthalten. Lageplan und Bauzeichnungen müssen neben der numerischen Angabe des Maßstabes auch eine grafische, mit den tatsächlichen Distanzen zu beschriftende Maßstabsleiste enthalten, sofern nicht vorhandene Maßketten eine Kalibrierung ermöglichen.
Bisher haben neben dem Entwurfsverfasser auch der Bauherr und ggf. die Nachbarn auf den Plänen unterschrieben - wie kann das digital funktionieren?
Bei Einreichung eines Bauantrags in Papierform bleibt hinsichtlich der Unterzeichnung der Bauvorlagen alles wie bisher.
Dagegen ändert sich bei digitaler Einreichung die Unterschriftsregelung grundlegend:
Einen digitalen Bauantrag kann nur eine Person digital "unterzeichnen". Das muss nach der Digitalen Bauantragsverordnung (DBauV) der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser sein. Dieser erklärt sich bei Einreichung des Antrags als verantwortlich für die Richtigkeit seiner Angaben und er erklärt weiter, dass er vom Bauherrn beauftragt und bevollmächtigt ist.
Ein Fachplaner (z.B. Brandschutzplaner) muss die von ihm gefertigten Unterlagen nicht unterzeichnen. Die Unterlagen müssen die Person des Fachplaners erkennen lassen. Der Entwurfsverfasser ist für die korrekte Angabe der Person des Fachplaners verantwortlich.
Die Nachbarzustimmungen müssen dennoch eingeholt werden. Im virtuellen Bauantragsformular (Online-Assistenten) muss angegeben werden, welche Zustimmungen beim Entwurfsverfasser bzw. Bauherrn vorliegen. Diese Zustimmungserklärungen bzw. Nachbarunterschriften auf den Plänen benötigt das Landratsamt in der Regel nicht. Eine Ausfertigung der Baugenehmigung wird allen Nachbarn, die mit "Zustimmung liegt nicht vor"angegeben wurden, zugestellt. Vor allem sollten Sie sich als Bauherr darüber im Klaren sein, dass alle Nachbarn, denen eine Baugenehmigung nicht zugestellt wurde (weil wir davon ausgegangen sind, dass die Zustimmung vorliegt), eine Klagefrist von einem Jahr (i.d.R. ab Baubeginn) anstelle eines Monats haben und der Bescheid damit noch lange nach Baubeginn anfechtbar ist.
Wie kann ich Unterlagen nachreichen, wenn z.B. das Amt noch weitere Unterlagen von mir benötigt?
Die Nachreichung von Unterlagen kann grundsätzlich über mehrere Wege erfolgen:
- BayernBox: Sie laden die Unterlagen ausschließlich über den von uns zur Verfügung gestellten Link der „Bayern Box“ hoch. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie zusammen mit dem Link per E-Mail.
- Nur in begründeten Ausnahmefällen - mit unserer vorher eingeholten Zustimmung - können Unterlagen im digitalen Antragsverfahren in Papier eingereicht werden.
Kann ich Abstandsflächenübernahmeerklärungen auch digital einreichen?
Ja. Abstandflächenübernahmeerklärungen können zwar nicht über einen eigenen Online-Assistenten des Ministeriums digital eingereicht werden. Sie können jedoch ein „elektronisches Abbild“ (= Scan) des unterschriebenen Originals mit den Bauvorlagen über den Antragsassistenten hochladen. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Vorlage des unterschriebenen Originals verlangen. Bitte bewahren Sie diese Unterlagen auch nach Abschluss des Verfahrens bei sich als Nachweis auf.
Wie kann ich den Standsicherheitsnachweis, Brandschutznachweis oder weitere Nachweise einreichen?
Die Nachweise der Standsicherheit, des Brandschutzes und die Bestätigung nach Art. 78 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BayBO werden als elektronisches Abbild des vom Ersteller unterschriebenen Originals abgegeben. Sind nach § 1 Abs. 3 Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 öffentlich bekannt gemachte Vordrucke zu verwenden, erfolgt die Abgabe als elektronisches Abbild des unterschriebenen Originals. Im Übrigen müssen Bauvorlagen die Person des Entwurfsverfassers erkennen lassen. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Vorlage des unterschriebenen Originals verlangen.
Bekomme ich dann meine Bescheide auch "nur" digital?
Digitale Einreichung:
Soweit im Online-Assistenten einer Zustellung von Bescheiden in das zur Authentifizierung verwendete Nutzerkonto ausdrücklich zugestimmt wurde und der Inhaber des Nutzerkontos (üblicherweise der Entwurfsverfasser) über eine Vollmacht zur Entgegennahme von Bescheiden für den Bauherrn verfügt, ist eine Baugenehmigung in elektronischer Form in der Regel möglich. Die Baugenehmigung und die Bauvorlagen werden dazu im Postfach des Nutzerkontos als PDF-Dokumente zum Abruf bereit gestellt.
Sofern keine Zustimmung erteilt worden ist, erfolgt die Zustellung einer sog. „vereinfachten Papiergenehmigung“. Sie erhalten in diesem Fall die Baugenehmigung in Papierform und die Bauvorlagen im DIN A3-Format. Zusätzlich werden Ihnen die genehmigten Bauvorlagen digital über die BayernBox als Download zur Verfügung gestellt.
Analoge Einreichung:
Sie erhalten Ihren Bescheid wie gewohnt in Papierform.
Weitere Informationen zu der Baugenehmigung finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr: Baugenehmigung
Entstehen dem Entwurfsverfasser oder Bauherrn zusätzliche Kosten?
Nein. Die Nutzung des BayernPortals und der Online-Assistenten ist ein für die Bürger kostenloses Angebot der Bayerischen Staatsregierung. Für die Baugenehmigung werden unverändert Kosten nach dem Kostengesetz in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis erhoben.
Kann ich auch künftig noch in Papier einreichen?
Amtliche Antragsformulare:
Die amtlichen sowie aktuellen Antragsformulare finden Sie über das Bayerische Staatsministerium für Bauen und Wohnen:
Bauantragsformulare - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (bayern.de)
landkreisspezifische Formulare:
Betriebsbeschreibungen:
Sickertest
Informationen und Formulare zum Sickertest finen Sie auf unserer Seite zur Niederschlagswasserbeseitigung.