KFZ-Saisonkennzeichen
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Was bedeutet Saisonkennzeichen?
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV bietet die rechtliche Möglichkeit an, Kraftfahrzeuge nur während eines bestimmten Zeitraums im Jahr im öffentlichen Verkehrsraum zu nutzen.
Hierfür kann das Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen werden.
Dadurch ersparen Sie sich die jährliche Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung ihres Fahrzeuges.
Die Monate des Betriebszeitraums sind in der Zulassungsbescheinigung I vermerkt und werden auf das amtliche Kennzeichen geprägt. Der Betriebszeitraum muss mindestens zwei und höchstens elf Monate betragen.
Besitzen Sie noch den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein wird mit der Zuteilung des Saisonkennzeichens ein Umtausch der Dokumente in Zulassungsbescheinigung I und II notwendig.
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis / Reisepass oder Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II / Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- Versicherungsnachweis in Form der 7-stelligen eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer) die eine saisonale Zulassung einräumt (ehemals Doppelkarte)
- bei zugelassenen Fahrzeugen das alte Kennzeichen
- Bei Zulassung bzw. Anforderung und Abholung von Fahrzeugpapieren durch einen Beauftragten benötigen wir eine Vollmacht:
Vollmacht zur Fahrzeugzulassung
- Format: PDF, 168 kB
- Datenschutzhinweise und weitere Angaben zu diesem Formular
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