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KFZ-Saisonkennzeichen

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Was bedeutet Saisonkennzeichen?

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV bietet die rechtliche Möglichkeit an, Kraftfahrzeuge nur während eines bestimmten Zeitraums im Jahr im öffentlichen Verkehrsraum zu nutzen.
Hierfür kann das Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen werden.
Dadurch ersparen Sie sich die jährliche Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung ihres Fahrzeuges. 

 
Die Monate des Betriebszeitraums sind in der Zulassungsbescheinigung I vermerkt und werden auf das amtliche Kennzeichen geprägt. Der Betriebszeitraum muss mindestens zwei und höchstens elf Monate betragen.


Besitzen Sie noch den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein wird mit der Zuteilung des Saisonkennzeichens ein Umtausch der Dokumente in Zulassungsbescheinigung I und II notwendig.

Benötigte Unterlagen

Wieviel kostet ein Saisonkennzeichen?

Die Zuteilung eines Saisonkennzeichens kostet 27,80 EURO.

Wird ein Umtausch in EU-Dokumente erforderlich so erhöht sich die Gebühr um 8,70 EURO!


Zuständige Stelle

BürgerService
Fachbereich 10

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77148
08151 148-11160
buergerservice@LRA-Starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten im Fachbereich BürgerService:

Mo., Di., Do. 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr

weitere Öffnungszeiten

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Wie bekomme ich eine KFZ-Zulassung / einen Führerschein?