Informationen zu Hepatitis C
Schätzungen der World Health Organization (WHO) zufolge sind etwa 71 Millionen Menschen chronisch mit HCV infiziert, das entspricht etwa 1% der Weltbevölkerung.
Was verursacht die Erkrankung?
Welche Symptome können auftreten?
Bei etwa 75% der Betroffenen verläuft die Infektion ohne auffällige Symptome bzw. mit grippalen Symptomen oder Beschwerden wie Übelkeit, Appetitmangel, unspezifische Oberbauchbeschwerden, ggf. geringes Fieber, z.T. auch Juckreiz und Gelenkschmerzen. Bei etwa 25% der Infizierten kommt es zu einer mild ausgeprägten Leberentzündung mit Gelbfärbung der Augen und der Haut (Ikterus) sowie zur Hellfärbung des Stuhls.
Bei bis zu 85% der Erkrankten kann es zu chronischen Verläufen kommen. Etwa 1/5 dieser Personen entwickeln später eine Leberzirrhose (narbige Schrumpfung mit zunehmendem Funktionsverlust), und haben damit wiederum ein erhöhtes Risiko an Leberkrebs zu erkranken.
Wie erfolgt die Ansteckung und wie lange ist man infektiös?
Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch hauptsächlich durch Blut. In Abhängigkeit von der Viruskonzentration im Blut kann HCV aber auch in anderen Körpersekreten (z.B. Samenflüssigkeit) nachgewiesen werden. Der gemeinsame Gebrauch von Spritzen und Kanülen (needle sharing) bei i. v.-Drogengebrauch ist besonders riskant.
Das sexuelle Übertragungsrisiko ist im Allgemeinen gering, ist aber grundsätzlich möglich.
Über die Plazenta oder durch Blutkontakt während des Geburtsvorgangs kann es zu einer Übertragung von HCV von der Mutter auf das Kind kommen.
Die Ansteckungsfähigkeit besteht bei akut oder chronisch Erkrankten, solange Hepatitis C-Viren im Blut nachgewiesen werden und ist unabhängig von den Krankheitszeichen.
Wie lange dauert es bis zum Ausbruch der Krankheit?
Welche Therapien gibt es?
Die Behandlung erfolgt durch den Hausarzt bzw. durch einen in der Therapie von Hepatitis C – Erkrankungen erfahrenen Facharzt mit antiviralen Medikamenten.
Welche allgemeinen Verhaltensmaßnahmen werden empfohlen?
Durch folgende Verhaltensmaßnahmen können Virusträger andere Personen vor einer Infektion schützen:
- Information gefährdeter Personen über die Erkrankung (behandelnde Ärzte, Zahnärzte, Pflegepersonen z.B. im Krankenhaus oder Altenheim, Fußpfleger, Tätowierer, Intimpartner)
- Beim Intimverkehr sollten Kondome verwendet werden.
- Gegenstände und Hautflächen, die mit ansteckungsfähigem Blut in Berührung gekommen sind, sollten mit einem geeigneten Mittel desinfiziert werden.
- Virusträger sollten bei blutenden Verletzungen oder nässenden Ekzemen im Bereich der Hände Handschuhe tragen.
- Blut- und Organspenden sind nach einer Hepatitis C-Erkrankung nicht möglich.
Enge Kontaktpersonen (Partner, Familienangehörige) sollten durch eine Blutuntersuchung eine mögliche Ansteckung abklären lassen).
Ist die Krankheit meldepflichtig?
Der Verdacht, die Erkrankung und der Labornachweis sind dem Gesundheitsamt innerhalb von 24 Stunden zu melden.
Was gilt in Gemeinschaftseinrichtungen?
Die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen kann nach einer Erkrankung erfolgen, sobald das Allgemeinbefinden den Besuch der Einrichtung wieder erlaubt, unabhängig davon, ob der Erreger zu diesem Zeitpunkt noch im Blut nachweisbar ist. Die allgemeinen Hygienemaßnahmen müssen beachtet werden.
Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
Kontaktpersonen dürfen die Einrichtungen besuchen.
Welche Regelungen gelten für Arbeiten mit Lebensmitteln?
Wie kann ich mich gegen eine Ansteckung schützen?
Eine Schutzimpfung gegen Hepatitis C ist nicht verfügbar. Hepatitis C–infizierte Personen, die serologisch keine Zeichen einer durchgemachten Hepatitis A – und Hepatitis B –Infektion aufweisen, sollten jedoch gegen diese beiden Viren geimpft werden, da eine Infektion mit diesen Viren bei bereits bestehender chronischer Hepatitis C –Infektion zu schweren Krankheitsverläufen führen kann.
Kann man mehrmals erkranken?
Was ist sonst noch wichtig?
Unklar ist momentan noch, welche Rolle z. B. Tätowierungen und Piercing oder Ohrlochstechen bei der HCV-Übertragung spielen. Auch eine Übertragung über gemeinsame Benutzung von Rasierklingen, Rasierapparaten, Nagelscheren oder Zahnbürsten ist nicht hinreichend geklärt.