Waffenrecht
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
In Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten serfolgt die Terminvereinbarung online.
Auf dieser Seite finden Sie alle Formulare zum Thema Waffenrecht.
Derzeit sind noch nicht alle Formulare online verfügbar.
Der Bestand wird jedoch Zug um Zug erweitert.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktadresse:
Buchstaben A bis K
34.3 SB
Fachbereich 34 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
Telefon: 08151 148-499
Fax: 08151 148-630
E-Mail: sicherheit-ordnung@LRA-starnberg.de
Raum: 142
Buchstaben L bis Z
34.2
Fachbereich 34 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
Telefon: 08151 148-331
Fax: 08151 148-630
E-Mail: sicherheit-ordnung@LRA-starnberg.de
Raum: 143
Formulare und Merkblätter
[Format: PDF, 153 kB » Formulardaten und Datenschutz]
Anwendungsbereich:
Allgemeiner Antrag ausgenommen:
- Langwaffen für Jäger mit gültigem Jagdschein
- Erben / Vermächtnisnehmer
[Format: PDF, 117 kB » Formulardaten und Datenschutz]
Anwendungsbereich:
Erwerb von Schusswaffen als Erbe oder Vermächtnisnehmer
[Format: PDF, 81 kB » Formulardaten und Datenschutz]
Anwendungsbereich:
Erlaubnis zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe
Kosten: 100,00 Euro
Hinweis zu den Kosten:
Der Kleine Waffenschein kostet einmalig eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 €. Dieser Betrag wird auch dann fällig, wenn sich im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung herausstellen sollte, dass Ihre Zuverlässigkeit nicht gegeben ist.
Bitte beachten:
Persönliche Vorsprache notwendig!
Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis und den ausgefüllten Antrag mit!
Wesentlicher Inhalt:
Allgemeine Informationen zum Umgang mit einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe und Vorraussetzungen für den kleinen Waffenschein
[Format: PDF, 518 kB » Formulardaten und Datenschutz]
Anwendungsbereich:
- Überlassung von Schusswaffen in allen Fällen
- Erwerb von Schusswaffen mit Voreintrag, "gelber" oder "roter" WBK, gültigem Jagdschein
[Format: PDF, 88 kB » Formulardaten und Datenschutz]
Anwendungsbereich:
- Neuausstellung eines EFP
- Verlängerung eines EFP
- Eintragung weiterer Waffen in einen bereits ausgestellten EFP
Wesentlicher Inhalt:
Grundsätzliche Informationen rund um den Umgang mit Schusswaffen
Wesentlicher Inhalt:
Diese Broschüre soll Rat suchenden Waffenbesitzern die wichtigsten Fragen beantworten sowie der Unterstützung von Waffenbehörden dienen
Anwendungsbereich:
- Waffe ist nicht mehr auffindbar
- Waffe ging verloren
- Waffe wurde entwendet
[Format: PDF, 93 kB » Formulardaten und Datenschutz]
Anwendungsbereich:
Eine Schusswaffe wurde
- unbrauchbar gemacht,
- gänzlich zerstört
[Format: PDF, 218 kB » Formulardaten und Datenschutz]
Anwendungsbereich:
- Antrag für erstmalige Erteilung
- Antrag zur Verlängerung
einer Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang mit explosoinsgefährlichen Stoffen
[Format: PDF, 94 kB » Formulardaten und Datenschutz]
Anwendungsbereich:
Bescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV für Lehrgänge als
- Wiederlader
- Vorderladerschütze
- Böllerschütze
[Format: PDF, 173 kB » Formulardaten und Datenschutz]
Anwendungsbereich:
Vereins - Waffenbesitzkarte
[Format: PDF, 135 kB » Formulardaten und Datenschutz]
Anwendungsbereich:
- Einfuhr aus EU-Nachbarland oder einem Drittstaat
- Ausfuhr in ein EU-Nachbarland
- Durchfuhr durch Deutschland
Online noch nicht verfügbar:
Rückführung einer eigenen Schusswaffe aus dem Ausland
Wesentlicher Inhalt:
Informationen zur Rückführung einer z.B. anläßl. einer Jagd in ein Land außerhalb der EU mitgenommenen eigenen Schusswaffe
Einstufung von Rettungsmessern
Wesentlicher Inhalt:
Bekanntmachung des Bundeskriminalamtes zum erlaubnisfreien Umgang mit Rettungsmessern
Weitere Formulare
[Format: PDF, 70 kB » Formulardaten und Datenschutz]
[Format: PDF, 93 kB » Formulardaten und Datenschutz]
[Format: PDF, 85 kB » Formulardaten und Datenschutz]