EU-Badegewässer - Starnberger See, Percha - Kempfenhausen
Beschreibung der Badestelle
Das Badegebiet bietet einen langen Badesteg mit Liegemöglichkeiten. Der Badestrand ist ca. 700 m lang mit eher kiesigem, zum Teil sandigem Flachufer. Entlang des Strandes sind ausreichend Liegewiesenflächen mit schattenspendenden Bäumen vorhanden. Der Parkplatz ist gebührenpflichtig. Gastronomie: 1 Gaststätte und ein größerer Kiosk. Toilettenanlage beim Strandcafe.Ergebnisse der Badesaison 2024
Datum: | Wassertemperatur |
IEnterokokken
(Anzahl in 100 ml) |
Escherichia coli
(Anzahl in 100 ml) |
Bewertung |
Vorsaisonprobe | ||||
29.04.2024 | 11,0 °C | < 10 | 10 | ohne Beanstandung |
Saisonproben | ||||
29.05.2024 | 16,5 °C | 32 | 134 | ohne Beanstandung |
24.06.2024 | 19,5 °C | 65 | 87 | ohne Beanstandung |
23.07.2024 | 23,5 °C | 110 | 76 | ohne Beanstandung |
20.08.2024 | 22,9 °C | 10 | 87 | ohne Beanstandung |
10.09.2024 | 20,0 °C | 98 | 76 | ohne Beanstandung |
Badegewässerprofil gemäß § 6 der Bayerischen Badegewässerverordnung
EU - Einstufung der Badegewässerqualität
Eine Einstufung nach EU-Badegewässerrichtlinie wird unter Durchführung einer speziellen Konformitätsberechnung vorgenommen.Hierzu werden alle Messwerte der letzten vier Jahre herangezogen. Bei neugemeldeten oder nach Sanierungsmaßnahmen wieder zugelassenen EU-Badeplätzen kann eine Berechnung auch für einen Zeitraum von weniger als vier Jahren durchgeführt werden, doch müssen mindestens sechzehn Proben vorliegen.
Aktuelle EU - Einstufung der Badegewässerqualität
Einstufung des Badegewässers in den vergangenen Jahren
Durch die Konformitätsberechnung sind die ehemaligen jährlichen Einstufungen abgelöst worden.
Bei Interesse an den jahresbezogenen Einstufungen können Sie sich auf folgender Internetseite informieren:
» Internetseite der European Environment Agency (EEA)
Weitere Informationen
Kontakt zu Ihren Ansprechpartnern: Infektions- und Umwelthygiene,
Legende
Parameter |
Wert pro 100 ml |
Bewertung |
Escherichia coli |
(bis) ≤ 1.800 |
ohne Beanstandung |
Intestinale Enterokokken |
(bis) ≤ 700 |
ohne Beanstandung |
Ein Badeverbot wird ausgesprochen, wenn bei der Badegewässerüberwachung für den Parameter Escherichia coli ein Einzelwert von mehr als 1.800 oder für den Parameter Intestinale Enterokokken ein Einzelwert von mehr als 700 festgestellt wird und eine unverzüglich veranlasste Kontrolluntersuchung eine Überschreitung der oben angegebenen Werte bestätigt.
Das Badeverbot wird örtlich durch Schilder im Bereich der Badestelle bekannt gemacht.
Die Aufhebung eines Badeverbots erfolgt, wenn weitere Untersuchungen zeigen, dass die o.g. Einzelwerte wieder unterschritten werden.