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Verkauf eines Fahrzeugs

Der Verkauf eines noch zugelassenen Fahrzeugs ist durch den Verkäufer unverzüglich der zuständigen Zulassungsstelle anzuzeigen.

Die Kopie des vollständigen Kaufvertrages ist für die Zulassungsstelle ausreichend. Es bedarf keiner Veräußerungsanzeige.

Erfolgt keine unverzüglich Um- oder Abmeldung durch den Käufer wird er von der Zulassungsstelle aufgefordert dies nachzuholen.

Der Kaufvertrag unterliegt keinem Formzwang, jedoch müssen folgende Punkte aus dem Vertrag hervorgehen:

  • der Vor- und Nachname
  • die vollständige Adresse des Erwerbers
  • die Übergabe der Papiere und Kennzeichen
  • die Angabe des Kennzeichens
  • der Übergabetag sowie die Uhrzeit
  • die Unterschrift des Verkäufers und Erwerbers

Kaufverträge können der Zulassungsbehörde in Kopie, per Fax oder per E-Mail zugesandt werden.

 

 

Kaufvertrag für den Verkauf eines Kraftfahrzeugs
[PDF, 40 kB]

Bewertung

 




Zuständige Stelle

BürgerService
Fachbereich 10

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77148
08151 148-11160
buergerservice@LRA-Starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten im Fachbereich BürgerService:

Mo., Di., Do. 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr

weitere Öffnungszeiten

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