Verkauf eines Fahrzeugs
Der Verkauf eines noch zugelassenen Fahrzeugs ist durch den Verkäufer unverzüglich der zuständigen Zulassungsstelle anzuzeigen.
Die Kopie des vollständigen Kaufvertrages ist für die Zulassungsstelle ausreichend. Es bedarf keiner Veräußerungsanzeige.
Erfolgt keine unverzüglich Um- oder Abmeldung durch den Käufer wird er von der Zulassungsstelle aufgefordert dies nachzuholen.
Der Kaufvertrag unterliegt keinem Formzwang, jedoch müssen folgende Punkte aus dem Vertrag hervorgehen:
- der Vor- und Nachname
- die vollständige Adresse des Erwerbers
- die Übergabe der Papiere und Kennzeichen
- die Angabe des Kennzeichens
- der Übergabetag sowie die Uhrzeit
- die Unterschrift des Verkäufers und Erwerbers
Kaufverträge können der Zulassungsbehörde in Kopie, per Fax oder per E-Mail zugesandt werden.
Kaufvertrag für den Verkauf eines Kraftfahrzeugs
[PDF, 40 kB]