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Rechtliche Betreuung



Eine rechtliche Betreuung ist eine Unterstützung für den Fall, dass eine Person aufgrund einer geistigen, körperlichen und/oder seelischen Erkrankung oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbständig zu regeln.
Sie ist beim Amtsgericht - Betreuungsgericht anzuregen.

Anregung zur Einrichtung einer Betreuung
[PDF, 188 kB » Formulardaten und Datenschutz]

Ärztliches Zeugnis
[PDF, 168 kB » Formulardaten und Datenschutz]

 

Für diesen Fall wird ihr vom Amtsgericht - Betreuungsgericht - nach Einholung eines Gutachtens und unter Mitwirkung der Betreuungsstelle ein gesetzlicher Vertreter an die Seite gestellt, der nach ihren Wünschen und zu ihrem Wohl mit ihr zusammen handelt.

Mit dem nachfolgenden Link gelangen Sie zu einem Video des Bundesministeriums der Justiz, in dem das Betreuungsrecht und die Betreuungsrechtsreform vom 01.01.2023 erklärt wird.

www.bmj.de/betreuungsrecht


Ein Betreuer unterstützt bei   

  • der Gesundheitssorge, der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung, der Einwilligung in medizinische Eingriffe
  • Wohnungsangelegenheiten
  • der Organisation der ambulanten Versorgung
  • Fragen der Aufenthaltsbestimmung
  • dem Abschluss eines Heim- und Pflegevertrages
  • der Vertretung im Rechtsverkehr mit Versicherungen, Behörden, Renten- und Sozialleistungsträgern
  • der Vermögenssorge
  • den Postangelegenheiten 

 

Vorrangig sollen ehrenamtliche Betreuer bestellt werden. Steht ein geeigneter ehrenamtlicher Betreuer nicht zur Verfügung, wird ein Berufsbetreuer bestellt.

Schon in "guten Tagen" kann jeder durch eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit Vorsorge treffen und damit gegebenenfalls ein Betreuungsverfahren entbehrlich machen. Durch eine Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer für Sie vom Betreuungsgericht als Betreuer bestellt werden soll oder nicht, sollte ein Betreuungsverfahren unvermeidlich sein.

 

 

Zuständige Stelle

Persönliche Sozialhilfe
Team 222

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77306
08151 148-11614
soziales@lra-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/222

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr