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Fahrzeugpapiere

Unter Fahrzeugpapieren versteht man die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II.
Es ist auch möglich, dass Sie noch einen KFZ-Schein und KFZ-Brief haben.
Die Zulassungsbescheinigung ist eine amtliche Urkunde über die Zulassung von Fahrzeugen im Straßenverkehr.

Diese Dienstleistung fällt unter die erweiterte Zuständigkeit im Kfz-Zulassungswesen.

Online-Terminvereinbarung und Online-Service für die Kfz-Zulassung

Terminvereinbarung Online (nur für Kfz-Zulassung und Führerschein )

Terminbuchungen Online sind derzeit nur 7 Tage im Voraus möglich.
Für unsere Kfz-Zulassung und Führerschein-Angelegenheiten ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Bitte nutzen Sie dazu unsere Terminvereinbarung online.
Bitte bringen Sie zum Termin im Amt die ausgedruckte oder digitale Terminbestätigung mit.

Online-Dienste im Bereich Fahrzeug-Zulassung und Führerschein

Nutzen Sie das Bürgerservice-Portal für Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen und für weitere Online-Dienste im Bereich Fahrzeugzulassung.

Kontakt KFZ-Zulassung

BürgerService

Fachbereich 10

Strandbadstraße 2

82319 Starnberg

Telefon: 08151 148-77148

Fax: 08151 148-11160

E-Mail: buergerservice@LRA-Starnberg.de

Internet: https://www.lk-starnberg.de/10


Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr

Berichtigung der Fahrzeugpapiere

Bei Berichtigung Ihrer Fahrzeugpapiere benötigen Sie:


Bei Adressänderung:

  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung I
  • Berichtigter Personalausweis,/ oder Reisepass oder und Meldebescheinigung
  • Zulassung durch Beauftragte
    Bei Zulassung bzw. Anforderung und Abholung von Fahrzeugpapieren durch einen Beauftragten benötigen wir eine Vollmacht:
    und den gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Beauftragten und den gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung des Auftraggebers (Fahrzeughalter).
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung



Bei Namensänderung:

  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung I
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung II  
  • Berichtigter Personalausweis, Reisepass oder Heiratsurkunde
  • Zulassung durch Beauftragte
    Bei Zulassung bzw. Anforderung und Abholung von Fahrzeugpapieren durch einen Beauftragten benötigen wir eine Vollmacht:
    und den gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Beauftragten und den gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung des Auftraggebers (Fahrzeughalter).
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung



Bei technischer Änderung, sofern Eintragungspflicht besteht:

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung II 
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung I 
  • Technisches Gutachten (falls Änderung nicht im Fahrzeugbrief bzw. in der Zulassungsbescheinigung II eingetragen ist)
  • Zulassung durch Beauftragte
    Bei Zulassung bzw. Anforderung und Abholung von Fahrzeugpapieren durch einen Beauftragten benötigen wir eine Vollmacht:
    und den gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Beauftragten und den gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung des Auftraggebers (Fahrzeughalter).
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung

 

Gebühr:

10,70 Euro
Wenn nach dem 01.10.2005 ein Umtausch der Fahrzeugdokumente notwendig wird, erhöht sich die Gebühr um 8.70 Euro.

Ersatz für Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I

Pro Fahrzeug kann nur ein gültiger Fahrzeugschein existieren.

Bei einem Ersatzfahrzeugschein / Ersatz für eine Zulassungsbescheinigung I benötigen Sie:

In allen Fällen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung

Falls unbrauchbar oder vollgeschrieben:

  • Originalfahrzeugschein / Original der Zulassungsbescheinigung I


Bei Fahrzeugscheinverlust: 

  • Verlusterklärung vom eingetragenen Fahrzeughalter unterschrieben
  • Fahrzeugbrief, falls noch kein Umtausch in Zulassungsbescheinigung II erfolgt ist
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung
  • Zulassung durch Beauftragte
    Bei Zulassung bzw. Anforderung und Abholung von Fahrzeugpapieren durch einen Beauftragten benötigen wir eine Vollmacht:
    und den gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Beauftragten und den gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung des Auftraggebers (Fahrzeughalter).
  • In bestimmten Fällen eine eidesstattliche Erklärung.
    Diese geben Sie bitte direkt im Landratsamt (BürgerService) oder beim Notar ab.

 

Grundgebühr: 11,70 Euro

Wird die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung im BürgerService notwendig, (nur bei Verlust) erhöht sich die Gebühr um 30,70 Euro.

Ersatz für Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung II

Pro Fahrzeug kann nur ein gültiger Fahrzeugbrief bzw. eine Zulassungsbescheinigung II existieren. 
Bei einem Ersatzfahrzeugbrief bzw. Ersatz für eine Zulassungsbescheinigung II benötigen Sie

in allen Fällen:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung I
  • Zulassung durch Beauftragte
    Bei Zulassung bzw. Anforderung und Abholung von Fahrzeugpapieren durch einen Beauftragten benötigen wir eine Vollmacht:
    und den gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Beauftragten und den gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung des Auftraggebers (Fahrzeughalter).

Falls unbrauchbar:

  • Originalfahrzeugbrief bzw. Original der Zulassungsbescheinigung II

Bei Fahrzeugbriefverlust:

  • Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung
    Diese geben Sie bitte direkt im Landratsamt (BürgerService) oder beim Notar ab.
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung, wenn auch der Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung I nicht mehr vorhanden ist.
  • Zulassung durch Beauftragte
    Bei Zulassung bzw. Anforderung und Abholung von Fahrzeugpapieren durch einen Beauftragten benötigen wir eine Vollmacht:
    und den gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Beauftragten und den gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung des Auftraggebers (Fahrzeughalter).

    Alle denkbaren Konstelationen lassen sich hier nicht abschließend erläutern.
    Bitte nehmen Sie hierfür mit unserem Call-Center unter der Telefonnummer 08151 148-148 vorab Kontakt auf.  

Bei Erwerb eines Fahrzeuges ohne Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung II:

  • Verlusterklärung vom eingetragenen Fahrzeughalter unterschrieben, wenn dieser das Dokument verloren hat.
    Hinweis: In diesem Fall ist eine Aushändigung der Zulassungsbescheinigung II erst nach einer sogenannten Aufbietungszeit von 2 Wochen möglich.
    Eine Außerbetriebsetzung ist hingegen sofort möglich.
  • Verlusterklärung vom Käufer unterschrieben und Kaufvertrag, wenn die Übergabe vom Fahrzeugbrief bzw. der Zulassungsbescheinigung II im Kaufvertrag bestätigt wurde. 
    Hinweis: Wurde das Fahrzeug in einem anderen Zulassungsbezirk erworben, ist eine Karteikartenabschrift der letzten Zulassungsbehörde notwendig.In diesem Fall ist die Aushändigung der Zulassungsbescheinigung II und eine Umschreibung des Fahrzeuges (siehe Umschreibung im Landkreis, Umschreibung aus anderem Zulassungsbezirk) auf den Käufer erst nach einer sogenannten Aufbietungszeit von 2 Wochen möglich.
    Eine Außerbetriebsetzung ist hingegen sofort möglich.


Grundgebühr: 28,90 Euro

Wird die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung im BürgerService notwendig, (nur bei Verlust) erhöht sich die Gebühr um 30,70 Euro.

Allgemeine Hinweise zur Kfz-Zulassung

  • Kraftfahrzeug-Zulassungen sind nur mit der Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer möglich (Ausnahme: Kurzzeitkennzeichen) InformationDie KFZ-Steuer muss an das zuständige Zollamt bezahlt werden. Tragen Sie daher im Formular bitte im roten Feld Ihren Wohnort ein und wählen Sie anschließend das zuständige Zollamt aus.
  • Bei den genannten Gebühren handelt es sich lediglich um Grundgebühren. Je nach Vorgang/Aufwand können weitere Gebühren hinzukommen z.B. Gebühr für Wunschkennzeichen 10,20 €, sowie Vorwegreservierungsgebühr 2,60 €
  • Fahrzeugpapiere
    Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich zunächst nichts.
    Alte Dokumente (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) behalten so lange ihre Gültigkeit, bis die Ausstellung neuer Dokumente (Bescheinigung I und Bescheinigung II) erforderlich wird.
    Die neuen Fahrzeugdokumente (Bescheinigung I und Bescheinigung II)  werden immer nur gemeinsam ausgestellt.
    Das Nebeneinander von einer neuen und einer alten Zulassungsbescheinigung ist nicht möglich.
  • Fahrzeugpapiere bei einer Leasingfirma bzw. einem Geldinstitut
    Befindet sich der Fahrzeugbrief / die Zulassungsbescheinigung II bei einer Leasingfirma bzw. einem Geldinstitut, veranlassen Sie bitte, das der Fahrzeugbrief / die Zulassungsbescheinigung II an uns geschickt wird (gilt nicht bei der Außerbetriebsetzung).
  • Für die Rücksendung des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung II wird eine Gebühr von 10,20 € erhoben.
  • Zulassung durch Beauftragte
    Bei Zulassung bzw. Anforderung und Abholung von Fahrzeugpapieren durch einen Beauftragten benötigen wir eine Vollmacht:
    und den gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Beauftragten und den gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung des Auftraggebers (Fahrzeughalter).
  • Firmenanmeldung
    Sollte eine Firmenanmeldung erfolgen, ist der Handelsregisterauszug, die Gewerbeanmeldung sowie ein Ausweisdokument des Firmeninhabersvertreters vorzulegen.
    Unternehmen die nicht der Meldepflicht beim Gewerbeamt unterliegen, benötigen einen Nachweis über die Betriebsstätte (Briefkopf oder Visitenkarte etc) Voraussetzung für die Kfz-Zulassung im Landratsamt Starnberg (BürgerService) ist, dass der Gewerbebetrieb im Landkreis Starnberg angemeldet ist.
  • Minderjährige
    Wird ein Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen, ist eine schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten notwendig.
    Ist nur eine Person erziehungsberechtigt, so ist eine Negativbescheinigung vom Jugendamt notwendig.
  • Kfz-Kennzeichen
    Für das Kfz-Kennzeichen werden beim Schilderverkauf separate Kosten berechnet.
  • Umfang der Informationen auf unserer Internet-Seite
    Bitte haben Sie Verständnis, dass von uns an dieser Stelle nur die gängigsten Verwaltungsvorgänge aufgelistet werden.
    Für spezielle Konstellationen nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf.
und den gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Beauftragten und den gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung des Auftraggebers (Fahrzeughalter).

Zuständige Stelle

BürgerService
Fachbereich 10

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77148
08151 148-11160
buergerservice@LRA-Starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr