Eingliederungshilfe
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221 TL
Team 221 Soziale Hilfen I
Teamleiterin
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77224
Fax: 08151 148-11224
E-Mail: kathrin.sack@LRA-starnberg.de
Zimmer: OG.180
Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
Montag: | 8 Uhr bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8 Uhr bis 16 Uhr |
Mittwoch: | 8 Uhr bis 14 Uhr |
Donnerstag: | 8 Uhr bis 18 Uhr |
Freitag: | 8 Uhr bis 14 Uhr |
Menschen mit Behinderung brauchen oft Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen. Diese Unterstützung sollen insbesondere die Leistungen der Eingliederungshilfe gewährleisten. Das Ziel ist eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am Leben.
Schulpflichtige Kinder, deren Hilfebedarf auf Grund einer seelischen Störung besteht, werden grundsätzlich durch den Fachbereich für Jugend und Sport betreut.
Wird die Hilfe stationär in einer Anstalt, einem Heim oder einer anderen Einrichtung erbracht, trägt der Bezirk Oberbayern die Kosten und entscheidet über Art und Umfang der Hilfe. Nähere Informationen darüber erhalten Sie direkt
beim Bezirk Oberbayern Eingliederungshilfe neu gestaltet / Bezirk Oberbayern (bezirk-oberbayern.de).
Weitere Informationen zur Eingliederungshilfe können Sie dem Internetauftritt der Lebenshilfe entnehmen:
Eingliederungshilfe und das Bundesteilhabegesetz | Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.