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Eingliederungshilfe



Menschen mit Behinderung brauchen oft Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen. Diese Unterstützung sollen insbesondere die Leistungen der Eingliederungshilfe gewährleisten. Das Ziel ist eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am Leben.

Schulpflichtige Kinder, deren Hilfebedarf auf Grund einer seelischen Störung besteht, werden grundsätzlich durch den Fachbereich für Jugend und Sport betreut.

Wird die Hilfe stationär in einer Anstalt, einem Heim oder einer anderen Einrichtung erbracht, trägt der Bezirk Oberbayern die Kosten und entscheidet über Art und Umfang der Hilfe. Nähere Informationen darüber erhalten Sie direkt
beim Bezirk Oberbayern Eingliederungshilfe neu gestaltet / Bezirk Oberbayern (bezirk-oberbayern.de).

Weitere Informationen zur Eingliederungshilfe können Sie dem Internetauftritt der Lebenshilfe entnehmen:

Eingliederungshilfe und das Bundesteilhabegesetz | Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.

Zuständige Stelle

Soziale Hilfen I
Team 221

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77238
08151 148-11539
soziales@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/221

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr