Seiteninhalt

7. Förderung von Freizeiten und Erholungsmaßnahmen





Formblatt

Förderung: Teilnehmerliste zur Maßnahme
[PDF, 216 kB » Formulardaten und Datenschutz]


7.1    Zweck der Förderung
Freizeitmaßnahmen sollen den TeilnehmerInnen ein gemeinsames Erleben von Sport, Spiel und Geselligkeit sowie soziale Erfahrungen ermöglichen und den schonenden Umgang mit Natur und Umwelt fördern. Sie sollen außerdem den Interessen der jungen Menschen entsprechen, werden von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet. Somit befähigen sie zur Selbstbestimmung und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und regen zum sozialen Engagement an.

7.2    Gegenstand der Förderung
Gefördert werden mehrtägige Freizeitmaßnahmen sowie Tagesfahrten, die dem Zweck der Förderung entsprechen.

7.3    Fördervoraussetzungen
•    Die Maßnahmen müssen dem Zweck und Gegenstand der Förderrichtlinien entsprechen.
•    Kinder und Jugendliche sollen aktiv an der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme beteiligt sein.
•    Freizeitmaßnahmen müssen mindestens eine Übernachtung beinhalten und sollen höchstens 14 Tage dauern. An- und Abreise gelten als ein Tag, wenn die Maßnahme nach 10.00 Uhr am Anreisetag beginnt und vor 17.00 Uhr am Abreisetag beendet ist.
•    Die TeilnehmerInnen dürfen grundsätzlich nicht jünger als sechs Jahre und nicht älter als 26 Jahre sein.
•    Die TeilnehmerInnenzahl beträgt mindestens sechs Personen; gerechnet ohne JugendleiterInnen.
•    Von sechs bis zehn TeilnehmerInnen müssen mindestens zwei BetreuerInnen zur Verfügung stehen; pro sechs weiteren TeilnehmerInnen soll mindestens eine weitere Betreuungskraft zur Verfügung stehen.
•    Die TeilnehmerInnen sollen grundsätzlich an der gesamten Maßnahme teilnehmen.

7.3.1    Fördereinschränkungen
Eine Förderung ist nicht möglich:

•    bei Maßnahmen, die überwiegend dem spezifischen Verbandszweck dienen (z. B. sportliche Wettkämpfe, Turniere, Trainingsaufenthalte, öffentliche Auftritte von Chören, Trachtengruppen, Exerzitien usw.),
•    für die Teilnahme von Einzelpersonen, die nicht im Landkreis wohnen.

7.4    Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt:

•    3 € pro Tag und TeilnehmerIn (aus dem Landkreis Starnberg),
•    5 € pro Tag für zuschussfähige BetreuerInnen ab 16 Jahre ohne gültige Juleica,
•    8 € pro Tag für zuschussfähige BetreuerInnen ab 16 Jahre mit gültiger Juleica.

Bei sechs bis zehn TeilnehmerInnen sind maximal zwei BetreuerInnen zuschussfähig; pro sechs weiteren TeilnehmerInnen ist jeweils maximal ein(e) BetreuerIn zuschussfähig.

Pro Maßnahme wird maximal ein Zuschuss von 1300 € gewährt.

7.5    Verfahren
7.5.1    Antragstellung
Die Anträge sind mittels des Formblatts (www.jugend-starnberg.de) mit folgenden Unterlagen einzureichen:

•    Ausschreibung der Freizeitmaßnahme,
•    Fachbericht mit kurzer Darstellung der Zielgruppe, der Ziele, der angewandten Methoden, des tatsächlichen Programmablaufs, des erzielten Erfolgs, der Teilnehmerzahl und der Verwendung der Mittel,
•    Teilnehmerliste im Original (Name, Wohnort, Alter, Unterschrift); die BetreuerInnen müssen eigens gekennzeichnet sein,
•    Kopie der gültigen Juleicas der BetreuerInnen.

7.5.2    Antragsfrist
Der Antrag muss spätestens acht Wochen nach Beendigung der Freizeitmaßnahme gestellt sein.


Zuständige Stelle

Jugendarbeit, Erziehungsberatung und Sport
Fachbereich 24

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77866
jugend@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/24

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr