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Beratung & Information



Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

2018 bezog die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB), zuständig für die Landkreise Landsberg und Starnberg, in Seefeld ihr Büro. Es befindet sich in der Hauptstraße 42 (Altes Rathaus) und ist barrierefrei zugänglich. Dort berät das Team der EUTB Menschen mit Behinderung, von Behinderung bedrohte Menschen aber auch deren Angehörige kostenlos.
Die EUTB unterstützt die Ratsuchenden, wenn es um ihr Recht auf Selbstbestimmung, die eigenständige Lebensplanung und um die gesellschaftliche Teilhabe geht. Häufige Themen sind die medizinische Rehabilitation, Arbeit, Bildung und Wohnen.
Eine wesentliche Rolle spielt die Beratung, die natürlich vertraulich ist und auf Augenhöhe stattfindet. Hier beraten Betroffene Betroffene (Peer Counseling). Rechtliche Beratung und Begleitung vor Gericht wird nicht angeboten. Über das Beratungsangebot kann man sich gerne vor Ort informieren. Das Team in Seefeld freut sich gerne über einen Besuch. www.teilhabeberatung.de 

EUTB - Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung OSPE e.V.

(Altes Rathaus) Hauptstraße 42

82229 Seefeld

Telefon: 08152 79 40 12 8

E-Mail: Eutb.ow@ospe.ev.de

Internet: www.teilhabeberatung.de
(Auch aufsuchende Beratung)

Offene Behindertenarbeit im Landkreis Starnberg (OBA)

Das Angebot der Offenen Behindertenarbeit (OBA) im Landkreis Starnberg richtet sich an Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung sowie deren Angehörige und Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld. Die Dienste der drei Träger BRK, Caritas und Lebenshilfe arbeiten in enger Kooperation zusammen und stimmen sich in ihren jeweiligen Schwerpunkten ab.

Allgemeine Leistungen der OBA sind:

  • Allgemeine Beratung
  • Bildungs- und Freizeitangebote
  • Tagesausflüge, Urlaubs- und Reiseangebote
  • Offene Treffs und verschiedene Gruppenangebote
  • Familienentlastender Dienst
  • Assistenz und Unterstützung
  • Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit
  • Mitarbeit & ehrenamtliches Engagement

Ziel des breitgefächerten Angebots ist die umfassende gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung.

(3 Adressen)



Offene Hilfen der Lebenshilfe Starnberg

Zeppelinpromenade 11

82319 Starnberg

Telefon: 08151 6500-260 / -262

Fax: 08151 6500261

E-Mail: oh-starnberg@lhsta.de

Internet: www.lebenshilfe-starnberg.de



Wie bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?

Eine Behinderung besteht, wenn ein Mensch körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen hat, die ihn an der gleichberechtigten Teilhabe aller Vorrausicht nach länger als sechs Monate hindern können.

Zuständig für die Antrags- und Ausstellung des Ausweises ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS/Versorgungsamt). Die Antragsunterlagen gibt es online unter: www.zbfs.bayern.de oder können im Landratsamt beim Bürger-Service abgeholt werden.

Die Auswirkungen auf die Teilhabe an der Gesellschaft werden als Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Bei einem GdB von 50 oder mehr besteht eine Schwerbehinderung. Neben der Behinderung und dem GdB können auch weitere gesundheitliche Merkmale festgestellt werden, die sogenannten Merkzeichen:

G – erhebliche Gehbehinderung
B – Begleitperson
aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
H – Hilflosigkeit
RF – Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
Bl – Blindheit
Gl – Gehörlosigkeit
TBl – Taubblindheit

Die Feststellung der Gesundheitsstörungen, des Grades der Behinderung und der Merkzeichen erfolgt auf der Basis der Arztberichte, die mit dem Antrag vorgelegt, oder vom ZBFS angefordert werden. Sehr hilfreich ist es deshalb, wenn Sie möglichst viele, aktuelle und aussagekräftige Befunde und Berichte besorgen und bereits dem Antrag beifügen. Dies beschleunigt die Bearbeitung.

Es empfiehlt sich, die Antragsstellung mit dem behandelnden Arzt abzustimmen.

Anträge aus dem Raum Oberbayern müssen an die Regionalstelle Oberpfalz geschickt werden: ZBFS, Landshuter Str. 55, 93053 Regensburg. Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen Bescheid durch das ZBFS.

Bitte beachten Sie auch, dass Ihr Schwerbehindertenausweis nur in Deutschland Gültigkeit hat. Pilotprojekte für einen EU weiten, vereinheitlichten Ausweis laufen jedoch bereits. Schwerbehinderte Personen können unter Umständen Anspruch auf spezielle Nachteilsausgleiche haben, wie z.B. Parkberechtigungen, steuerliche Vorteile oder vergünstigte Nutzung des ÖPNV.

Bei Fragen können Sie sich auch ans ZBFS wenden unter 089 – 18 96 61 70 0

Beratungs- und Kontaktstellen für Menschen mit Behinderung

Beratungs- und Kontaktstelle für Menschen mit Behinderung

Die Beratungs- und Kontaktstelle für Menschen mit Behinderung bietet Information und Beratung in persönlichen Fragen, Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfeangeboten.



Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB)

Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. steht für Teilhabe und Selbstbestimmung blinder und sehbehinderter Menschen und Menschen, deren Augenerkrankung zu Blindheit führen kann. Der BBSB berät und informiert blinde und sehbehinderte Menschen zu Hilfsmitteln und Unterstützungsmöglichkeiten im Alltag und betreibt politische Arbeit in Verbänden und Öffentlichkeitsarbeit. www.bbsb.org 

Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V.

Bezirksgruppe Oberbayern-München

Arnulfstraße 22

80335 München

Telefon: 089 559 88 - 111

Telefon: 089 559 88 - 211

Telefon: 089 559 88 - 311

Fax: 089 559 88-148

E-Mail: muenchen@bbsb.org

Internet: www.bbsb.org




Fachverband für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung e.V. (BLWG)

Die Servicestelle betreut Menschen vorwiegend mit einer Schwerhörigkeit oder einer Hörsehbehinderung bzw. Taubblindheit im Einzugsgebiet der Stadt München und der umliegenden Landkreise. www.blwg.eu 



Autismus Kompetenzzentrum Oberbayern gGmbH (autkom)

Im März 2008 wurde das Autismus Kompetenzzentrum Oberbayern (autkom) als gemeinnützige GmbH gegründet. Aufgabe von autkom ist es, rund um das Thema Autismus zu beraten sowie individuelle Hilfen in allen Lebensbereichen zu vermitteln und anzubieten. Das soziale Umfeld wie Selbsthilfegruppen, Ehrenamtliche, Fachleute und Sozialinstitutionen gehören zur Zielgruppe der Beratungs- und Unterstützungsleistungen von autkom. Der Hauptstandort in München gewährleistet eine gute Erreichbarkeit. Darüber hinaus ergänzen regionale Sprechstunden das Angebot für ganz Oberbayern. Die vielfältigen Aufgaben werden von multiprofessionellen Teams durchgeführt. www.autkom-obb.de 

autkom Kontakt- und Beratungsstelle

Zamdorfer Straße 100

81677 München



Bayerische Alleinerziehende mit behinderten Kindern e.V. (BAmbeKi)

Aus einer seit dem Jahr 2000 bestehenden Selbsthilfegruppe ist 2012 BAmbeKi als gemeinnütziger Verein entstanden. In erster Linie will BAmbeKi für Mütter bzw. Väter da sein. Ihnen liegt der emotionale, soziale, gesundheitliche und rechtliche Informations- und Erfahrungsaustausch unter Alleinerziehenden ebenso am Herzen wie der Kontakt zwischen behinderten und gesunden Kindern. www.bambeki.de 


Familienratgeber bei FortSchritt

Der FortSchritt VEREIN ZUR VERBREITUNG DER KONDUKTIVEN FÖRDERUNG e.V. bietet als Regionalpartner den Familienratgeber der „Aktion Mensch“ für den Landkreis Starnberg. Der Familienratgeber bietet Informationen, Rat und Adressen für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.
www.fortschritt-bayern.de/angebote/fortbildungen/familienratgeber 

Familienratgeber bei FortSchritt

Ein Angebot der Aktion Mensch

Ferdinand-von-Miller-Str. 14

82343 Niederpöcking

Telefon: 08151 91 69 49 54

E-Mail: familienratgeber@fortschritt-bayern.de


Persönliche Zukunftsplanung

Die OBA des BRK Starnberg bietet die Persönliche Zukunftsplanung als besonderes Beratungsformat zur positiven Veränderung der individuellen Lebenssituation an, orientiert an den Stärken der einzelnen Person mit der Unterstützung von Menschen aus dem persönlichen Umfeld.


Beratungsstelle für Körperbewusstsein und Sexualität

Sexualität ist eines der zentralen Themen im Leben eines jeden Menschen und hat auch eine Auswirkung auf deren körperliche und psychische Gesundheit. Allerdings ist Sexualität von Menschen mit Behinderung in Deutschland immer noch ein Tabu-Thema.

Historisch geprägt wurden Menschen mit Behinderung als geschlechtsneutrale Individuen betrachtet und dementsprechend sowohl in der Pädagogik als auch im Gesundheitswesen behandelt. Obwohl in den letzten 50 Jahren öfter über das Thema in der Öffentlichkeit gesprochen wird, hat sich in der Praxis wenig für die Betroffenen verbessert. Erfahrungen zeigen, dass die Klient*innen mit Behinderung kein bis kaum Wissen und Erfahrungen mit Sexualität haben. Die meisten von Ihnen wurden von den Eltern oder anderen Bildungsinstitutionen für Menschen mit Behinderung nicht aufgeklärt. Viele von Ihnen haben Entzug an Körperkontakt im Allgemeinen, an Körperwärme und Berührung. Viele finden ihren Köper unattraktiv. Einige von den Betroffenen sind der Auffassung, dass sie keine/r Parter*in haben dürfen oder Körperberührung ohne Liebe sei unmoralisch. Es gibt viele weitere Gründe, warum ein so schönes und sinnliches Thema mit einem Stigma einhergeht.

In der Beratungsstelle wird Menschen mit Behinderung die Möglichkeit geboten, sich zum Thema „Körper und Sexualität“ zu informieren und weiterzubilden. Die Menschen werden in ihren Sorgen, Ängsten und Problemen unterstützt. Desweiteren wird bei der Suche nach einer Sexualbegleitung geholfen.

Das Angebot:

  • Beratung
  • Vermittlung von Berührer*innen
  • Bildung zum Thema „Sexualität“ von Menschen mit geistiger/körperlicher Behinderung
  • Bildung zum Thema „Sexualität“ für Angehörige von Menschen mit Behinderung und deren damit verbundenen Sorgen
  • Weiterbildung zum Thema „Sexualität“ für Fachkräfte


Bei Fragen bitte melden unter: beratungsstelle@fortschritt-bayern.de
Die Beratung ist anonym und kostenlos.


Informationen zum Euro-WC-Schlüssel

Der Euro-WC-Schlüssel öffnet beinahe alle Autobahn-Raststätten- und Bahnhofstoiletten sowie öffentlichen Toiletten in Fußgängerzonen, Museen oder Behörden vieler Städte in Deutschland, Österreich, Schweiz und in weiteren europäischen Ländern. Der Schlüssel wird nur an Menschen mit Behinderung verschickt, die auf barrierefreie Toiletten angewiesen sind.

Wer darf einen Euro-WC-Schlüssel bestellen?

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK e.V.) ist darauf bedacht, dass der Schlüssel Menschen mit Behinderung ausgehändigt wird, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind. Das sind z.B.: schwer Gehbehinderte; Rollstuhlfahrer; Stomaträger; Blinde; Schwerbehinderte, die hilfsbedürftig sind und gegebenenfalls eine Hilfsperson brauchen. Weiterhin berechtigt sind Personen, die an Multipler Sklerose, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa erkrankt sind und Menschen mit chronischer Blasen- /Darmerkrankung. Auf jeden Fall erhält man einen Schlüssel, wenn im Schwerbehindertenausweis

  • das Merkzeichen: aG, B, H, oder BL unabhängig vom Grad der Behinderung (GdB),
  • G und Grad der Behinderung (GdB) 70 aufwärts (also 70, 80, 90 oder 100)


enthalten ist.
Mehr Informationen dazu finden Sie auch im Internet unter www.bsk-ev.org/mitglieder-spender/hilfe-und-service/euro-wc-schluessel/
Bei Fragen können Sie sich auch direkt an den BSK e.V. wenden unter 06294 – 42 81 70





Wer hilft mir vor Ort?

Ratsuchende Menschen aller Altersstufen mit Fragen oder Problemen im persönlichen, finanziellen oder sozialen Bereich erhalten bei den Inseln Information und Beratung. Gegebenenfalls werden ihnen Fachstellen als Ansprechpartner vermittelt.

(3 Adressen)


Gautinger Insel

Information, Beratung, Vermittlung von Hilfen für alle Gautinger

Grübmühlerfeldstraße 10

82313 Gauting

Telefon: 089 45 20 86 77

Telefon: 089 45 20 86 78

Fax: 089 45 20 86 79

E-Mail: post.insel@gauting.de


Herrschinger Insel e.V.

Bahnhofstraße 38

82211 Herrsching a. A.

Telefon: 08152 - 9938030

Fax: 08152 - 9938201

E-Mail: info@herrschinger-insel.de

Internet: www.herrschinger-insel.de


Würmtal-Insel

Sozialnetz - Einzugsgebiet Gemeinde Krailling

Pasinger Straße 13

82152 Planegg

Telefon: 089 89 32 97 40

Fax: 089 89 54 69 58

E-Mail: info@wuermtal-insel.de

Internet: www.wuermtal-insel.de



Ökumenische Nachbarschaftshilfe Starnberg

Beratung und Unterstützung in Starnberg bei allen Fragen rund ums Älterwerden. Hilfestellung bei Anträgen und Vermittlung von Hilfen anderer sozialer Dienste oder Pflegedienstleister.


Sozialverband VdK - Kreisverband Starnberg

Der Sozialverband VdK ist ein bundesweit tätiger gemeinnütziger Verband. Er ist parteipolitisch und konfessionell neutral sowie finanziell unabhängig. Schwerpunkte des VdK sind sozialpolitische Interessenvertretung und Sozialrechtsberatung.

VdK - Kreisverband Starnberg

Leutstettener Str. 28

82319 Starnberg

Telefon: 08151 1 25 69

Fax: 08151 24 69

E-Mail: kv-starnberg@vdk.de

Internet: www.vdk.de/kv-starnberg


Condrobs – Suchtberatung, Suchthilfe und betreutes Wohnen

Bereits seit 25 Jahren unterstützt die Beratungsstelle Starnberg Menschen im Landkreis bei der Bewältigung suchtbedingter Probleme. Die Einrichtung ist die erste Anlaufstelle für Jugendliche und Erwachsene mit Suchtproblemen, Gefährdete, Angehörige und alle, die auf der Suche nach mehr Informationen zum Thema Sucht und Prävention sind.

Die Beratung findet meist im Einzelgespräch statt. Die Suchtberatungsstelle bietet direkte Hilfe vor Ort und vermittelt zu weiterführenden Angeboten.


Condrobs – Angebot für Ältere

Gruppenangebot „Mittendrin“ – ein Angebot für Menschen ab 50 Jahren mit Suchtproblemen

Condrobs e.V.

Sucht- und Drogenberatung für Jugendliche und Erwachsene

Drogenberatungsstelle Starnberg

Hauptstraße 22

82319 Starnberg

Telefon: 08151 95963-0

Fax: 08151 95963-10

E-Mail: starnberg@condrobs.de

Internet: www.condrobs.de


Sozialpsychiatrischer Dienst Starnberg (SpDi)

Der Sozialpsychiatrische Dienst berät und begleitet Menschen mit psychischen Erkrankungen und ist eine Anlaufstelle für die Vermittlung von Hilfsangeboten vor Ort.

Ihre Aufgabe umfasst u.a.: schnelle und unbürokratische Hilfe in Lebenskrisen, präventive Beratung, nachgehende Haus- und Klinikbesuche sowie Familien- und Paargespräche. 

Die Sozialpsychiatrischen Dienste sind gut über regionale Hilfen, Angebote und Einrichtungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen informiert, sodass sie immer eine gute Anlaufstelle bei der Suche nach entsprechenden Adressen sind. Bei Bedarf stellen sie den Kontakt zu den Diensten und Einrichtungen her und unterstützen Betroffene bei der Antragstellung, damit sie zeitnah Hilfeleistungen in Anspruch nehmen können.

Sozialpsychiatrischer Dienst

Kaiser-Wilhelm-Straße 18

82319 Starnberg

Telefon: 0 81 51 7 87 71

E-Mail: spdi-starnberg@t-online.de

Internet: http://www.spdi-starnberg.de/


Gerontopsychiatrische Fachberatung am Sozialpsychiatrischen Dienst

Beratung für ältere Menschen in psychischen Belastungssituationen und deren Angehörige. Wir hören zu, beraten und begleiten Sie dabei, gute Wege für sich und Ihre Angehörigen zu finden. Um unser Beratungsangebot allen zugänglich zu machen, bieten wir Außensprechstunden in Gilching und in Herrsching an, besuchen Sie zu Hause oder in der Klinik. Darüber hinaus sind Sie herzlich willkommen an unseren Gruppenangeboten teilzunehmen.

Gerontopsychiatrische Fachberatung im Sozialpsychiatrischen Dienst des evangelischen Diakonievereins

Beratung für ältere Menschen in psychischen Belastungssituationen und deren Angehörige.

Kaiser-Wilhelm-Straße 18

82319 Starnberg

Telefon: 08151 787 71

Fax: 08151 798 07

E-Mail: geronto@spdi-starnberg.de

Internet: www.spdi-starnberg.de


Telefon Seelsorge

Die TelefonSeelsorge ist ein Seelsorgeangebot für jeden, für Menschen jeder Glaubensgemeinschaft und auch ohne Kirchenzugehörigkeit. Sie ist telefonisch aus dem deutschen Festnetz und dem Mobilfunknetz rund um die Uhr erreichbar unter den gebührenfreien Rufnummern:

0800 - 11 10 11 1 und 0800 - 11 10 22 2 und 116 123 und per Mail und Chat 
www.telefonseelsorge.de 

Rechtzeitig vorsorgen - Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten, z.B. durch eine Erkrankung, einen Unfall oder durch das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter, nicht mehr selbst wie gewohnt regeln können ist es wichtig, rechtzeitig Vorsorge zu treffen.


Mit einer Vorsorgevollmacht benennen Sie eine, oder auch mehrere Personen, dann in Ihrem Namen zu handeln und in den von Ihnen festgelegten Aufgabenbereichen nach Ihrem Willen zu entscheiden. Der/die Bevollmächtigte wird allerdings von keiner Stelle kontrolliert. Sie können eine Vorsorgevollmacht nach Terminvereinbarung gegen eine Gebühr von 10 Euro bei der Betreuungsstelle im Landratsamt beglaubigen lassen.

Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht wird in der Betreuungsverfügung schriftlich festgelegt, wer im Ernstfall als rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll, falls es die gesundheitliche Situation des Verfügenden tatsächlich erforderlich macht. Der Betreuer/ die Betreuerin wird vom Betreuungsgericht bestellt und auch kontrolliert.

Falls keine Vorsorge getroffen wurde, kann mit Unterstützung der Betreuungsstelle und dem Betreuungsgericht eine Betreuung eingerichtet werden.

Informationen und Beratung zum Thema Vorsorge und rechtliche Betreuung erhalten Sie hier:

(3 Adressen)


Landratsamt Starnberg Betreuungsstelle

Strandbadstraße 2

82319 Starnberg

Telefon: 08151 148-300

Fax: 08151 148-614

E-Mail: soziales@lra-starnberg.de

Internet: www.lk-starnberg.de/betreuungsstelle





Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung bestimmen Sie für den Fall einer schweren Erkrankung, z. B. dauerhafte Bewusstlosigkeit oder schwere Hirnschädigung, ob Sie bestimmte medizinische Maßnahmen ablehnen. Es handelt sich um eine vorsorgliche, schriftliche Willenserklärung, die Ihre Selbstbestimmung im Behandlungsfall gewährleistet.

Es empfiehlt sich die Patientenverfügung gemeinsam mit dem Hausarzt zu erstellen sowie sie jährlich mit dem aktuellen Datum versehen zu unterschreiben, um Ihren aktuellen Willen zu dokumentieren.

Informationen zur Patientenverfügung erhalten Sie über Ihren Hausarzt und über das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.html 

Weitere Webseiten für Menschen mit Behinderung

§ Rechte von Menschen mit Behinderungen

Wo sind die Rechte von Menschen mit Behinderung festgeschrieben? Welche Leistungen stehen Menschen mit Behinderung zu? Welche Pflichten und Fördermöglichkeiten haben Arbeitgeber? Wie wird eine Schwerbehinderten- Vertretung gewählt? Die UN-Behindertenrechtskonvention, Bundesgesetze, Landesgesetze und Verordnungen schaffen Klarheit. Eine Übersicht finden Sie unter: www.barrierefrei.bayern.de/service/gesetze_recht 


Antidiskriminierungsstelle

Alle Menschen genießen in Deutschland Schutz vor Diskriminierung, ungeachtet ihrer ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität, ihres Geschlechts, ihres Alters oder einer Behinderung. Grundlage dafür ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), nach dem die Antidiskriminierungsstelle des Bundes arbeitet.
Die gesetzlichen Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sind Beratung, Forschung und Öffentlichkeitsarbeit: www.antidiskriminierungsstelle.de 


Netzwerkfrauen-Bayern

Die Netzwerkfrauen-Bayern vernetzen alle interessierten Frauen und Mädchen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen. Sie beraten oder stellen Kontakt zu jenen her, die bei bestimmten Fragen weiter helfen können. Die Netzwerkfrauen-Bayern bieten Beratung nach dem Peer-to-Peer Prinzip an. Das bedeutet: Betroffene beraten Betroffene. 
Zu den weiteren Aufgaben gehören die Projektarbeit und die politische Arbeit, etwa durch Gremienarbeit.
Außerdem organisiert das Netzwerk regelmäßig Veranstaltungen, um auf wichtige Themen hinzuweisen, zu informieren und um gemeinsam Strategien zu entwickeln.
www.netzwerkfrauen-bayern.de


Suse hilft – Gewaltprävention für Frauen mit Behinderung

Suse-hilft.de ist ein Angebot von „Suse − sicher und selbstbestimmt − Im Recht.“ Dies ist ein Projekt des bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe.
Frauen und Mädchen mit Behinderungen erleben oft Gewalt. Hier finden Sie Fachleute und Hilfe in ganz Deutschland.
Wenn Sie Gewalt erlebt haben oder sich schützen wollen. Hier gibt es auch viele Infos in schwerer und Leichter Sprache und in DGS: www.suse-hilft.de 

Zuständige Stelle

Sozialwesen
Fachbereich 22

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77224
08151 148-11224
soziales@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.landkreis-starnberg.de/22

Servicezeiten

Allgemeine Öffnungszeiten