Seiteninhalt

Anzahl der Stellplätze

Informationen über die Anzahl der Stellplätze erhalten Sie im Fachbereich Bauwesen des Landratsamtes Starnberg.

Erläuterung:

Die Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) regelt vor allem die Größe, Ausgestaltung und sicherheitsrechtliche Anforderungen an Garagen und Stellplätze.

In der GaStellV wird nunmehr auch die notwendige Anzahl der Stellplätze geregelt. Hierzu wurde der GaStellV eine Anlage mit Berechnungstabelle angefügt.

Die Berechnung der Anzahl der Stellplätze erfolgt aber dann nicht über die Anlage zur GaStellV, wenn eine Gemeinde eine eigene Stellplatzsatzung hat.Einige Gemeinden haben bereits solche Satzungen.

Auskunft erteilt hierüber der jeweilige Baubereich.

 

 >> Ihre Ansprechpartner in der Bauverwaltung

Zuständige Stelle

Bauwesen - Verwaltung - Technik
Fachbereich 40

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77450
08151 148-531
bauwesen@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/40

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr