Bodenrichtwerte und Gutachterwesen im GeoLIS
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40.2 SB
Fachbereich 40 Bauwesen - Verwaltung - Technik
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77421
Fax: 08151 148-11421
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Zimmer: OG.222
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40.2 SB
Fachbereich 40 Bauwesen - Verwaltung - Technik
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Strandbadstr. 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77507
Fax: 08151 148-11507
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Zimmer: OG.221
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40.3 SB
Fachbereich 40 Bauwesen - Verwaltung - Technik
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77414
Fax: 08151 148-11414
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Zimmer: OG.221
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40.1 SB
Fachbereich 40 Bauwesen - Verwaltung - Technik
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77955
Fax: 08151 148 11955
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Zimmer: OG.222
Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
Montag: | 8 Uhr bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8 Uhr bis 16 Uhr |
Mittwoch: | 8 Uhr bis 14 Uhr |
Donnerstag: | 8 Uhr bis 18 Uhr |
Freitag: | 8 Uhr bis 14 Uhr |
Bodenrichtwertzonen im GeoLIS
Die in dieser GeoLIS-Karte dargestellten Bodenrichtwertzonen zeigen die räumliche Ausbildung abgegrenzter Gebiete über die aktuellsten Bodenrichtwerte. Neben dem farblich markierten Grenzverlauf stellt die GeoLIS-Karte den Namen und Nummer der Bodenrichtwertzone dar. Diese beiden Informationen identifizieren eine Bodenrichtwertzone eindeutig und helfen so bei Anfragen an den Gutachterausschuss weiter.
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Bodens für eine Mehrzahl von Grundstücken, für die im wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Link zum GeoLIS.Bodenrichtwertzonen (Feedbackformular).
In den internen, nicht für die Öffentlichkeit im Internet zugänglichen GeoLIS-Anwendungen für das Landratsamt und im Kommunalen Behördennetz für die Gemeinden stehen Karten zur Verfügung, die neben Bodenrichtwerten weitere Informationen über das Gutachterwesen anzeigen. Bodenrichtwerte dienen als Grundlage für Grundstückswertermittlungen und bilden die Basis für Wertgutachten im Grundstücksverkehr.
Die Auskünfte von Bodenrichtwerten im GeoLIS gelten als unverbindliche Informationsbasis. Verbindliche Auskünfte erteilt der Gutachterausschuss.
Der Gutachterausschuss im Landratsamt Starnberg erhebt die Bodenrichtwerte als staatliche Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis und veröffentlicht sie erstmals in digitaler Form mittels Geofachdaten im GeoLIS.
Ein wesentlicher Grund für diese digitale Umsetzung ist die Novellierung der Immobilien-Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Danach ist es erforderlich, die Bodenrichtwerte in automatisierter Form auf der Grundlage der amtlichen Geobasisdaten zu führen. Die Darstellung der Bodenrichtwerte ist nunmehr an die Digitale Flurkarte gebunden. Sie sollen nicht mehr als Liste oder in anderer schriftlich-textbasierter Form ohne den Raumbezug der Geobasisdaten vorgehalten werden. Kurzum: Bodenrichtwerte sind in einem Geographischen Informationssystem (GIS) zu führen und darzustellen.
Der Abruf dieser Informationen zum Grundstücksmarkt ist nun im GeoLIS auf einer sehr komfortable Weise möglich. Für den gesamten Landkreis liegen flächendeckend und auf parzellenschärfe digitale Bodenrichtwertzonen vor. Über die Navigation im Luftbild sowie die Suche nach Hausnummern oder der Flurstücksnummer können die Bodenrichtwerte gezielt ermittelt werden. Darüber hinaus geben die Kartenansichten eine guten Überblick über die Verteilung der Grundstückswerte. Die unterschiedlichen Preisniveaus sind räumlich schnell und übersichtlich lesbar.