Aktuelles
Pflegestützpunkt im Dezember 2024
6.12.2024, 14 bis 18 Uhr: Infostand Pflegestützpunkt auf dem Starnberger Christkindlmarkt. Infomaterial zu Pflegeleistungen, Notfallmappen und Notfallpässe zum Mitnehmen
7.12.2024, 12 bis 16 Uhr: Infostand Pflegestützpunkt auf dem Starnberger Christkindlmarkt. Infomaterial zu Pflegeleistungen, Notfallmappen und Notfallpässe zum Mitnehmen
Kurse für Pflegende Angehörige
- Individuelle Pflegeschulung zu Hause im ganzen Landkreis Starnberg und Gruppenkurse ab 4 Personen: Caroline von Künßberg, Pflegeberaterin, Krankenschwester, Intensiv-Fachkrankenschwester. Kontakt: 0178 3042 360, carolvkuenssberg@aol.com
- Individuelle Pflegeschulung kann bei einem ambulanten Pflegedienst erfragt werden
- Kurse für pflegende Angehörige können auch bei der zuständigen Pflegekasse erfragt werden
- Kurse für pflegende Angehörige: Sozialverband VdK Bayern | Seminare
Schulungen für ehrenamtliche Alltagsbegleiter*innen und Haushaltshelfer*innen
1. Schulung zur Erbringung von Leistungen gemäß §45a SGB XI in Inning
Nächste Schulungstermine:
28.03 - 30.03.2025 ganztags
21.11. - 23.11.2025 ganztags
Information und Anmeldung:
Sonja Herrmann
Fachstelle für pflegende Angehörige
Nachbarschaftshilfe Inning e.V.
Enzenhofer Weg 9, 82266 Inning
Tel. 08143-24 19 4 30, Mobil: 015254524818
Mail: fs.pfl.angehoerige@nbh-inning.de
2. Schulungen bei der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern
Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen - weiterführende Infos und Schulungen
Notfallmappe
- In Ihre Notfallmappe können Sie alle relevanten Informationen (z.B. wichtige Telefonnummern, medizinische Daten, Konten etc.) gesammelt notieren.
- Damit Sie im Ernst- bzw. Notfall richtig versorgt werden können, sofern Sie selbst in dieser Situation nicht mehr antworten können, ist es wichtig, dass die Informationen auf einem Blick und schnell zur Verfügung stehen. Dies ist sowohl für Ihre Angehörigen als auch für Helfer*innen vorteilhaft, um in Ihrem Interesse handeln zu können.
Notfallmappe zum Ausfüllen und Abspeichern am Computer.
Die Notfallmappe können Sie auch gerne persönlich im Pflegestützpunkt abholen oder wir schicken sie Ihnen per Post zu.
Hitze – Gesundheitsschutz bei hohen Temperaturen
Aktuelles aus der Beratung
Frau W. aus Tutzing fragte:
Meine Mutter hat Pflegegrad 2. Gestern bekam sie einen Anruf, in dem ihr kostenlose Pflegehilfsmittel (u. a. Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel) in Wert von 40 Euro monatlich angeboten wurden. Sie musste ihre Versichertennummer am Telefon mitteilen. Die Kosten übernimmt lt. Anruferin die Pflegekasse. Meine Mutter braucht aber aktuell keine Pflegehilfsmittel und war nach dem Anruf sehr verunsichert. Was können wir jetzt tun?
Antwort des Pflegestützpunkts:
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für Produkte wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel bis zu einer Höhe von 40 Euro monatlich.
Aber: Pflegebedürftige dürfen nicht mehr telefonisch kontaktiert werden, um zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel oder voreingestellte Pflegeboxen zu vertreiben oder zu bewerben. Der Erstkontakt muss immer von den Verbraucher*innen ausgehen.
Was können Sie jetzt tun? Ihre Mutter kann jetzt die Pflegekasse informieren und ihr mitteilen, dass sie keine Pflegehilfsmittel wünscht und dass sie keinen Antrag stellen möchte. Ihre Mutter sollte keine nachträglich zugesandten Vollmachten oder andere Dokumente und Anträge zur Kostenübernahme unterschreiben. Falls Pflegehilfsmittel trotzdem geliefert werden: die Annahme verweigern und den Zahlungsansprüchen widersprechen. Weitere hilfreiche Informationen zu diesem Thema und zum Vorgehen finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale: “Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen“