Erweiterte Zuständigkeit im Kfz-Zulassungswesen
Online-Terminvereinbarung und Online-Service für die Kfz-Zulassung
Terminvereinbarung Online (nur für Kfz-Zulassung und Führerschein )
Terminbuchungen Online sind derzeit nur 7 Tage im Voraus möglich.
Für unsere Kfz-Zulassung und Führerschein-Angelegenheiten ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Bitte nutzen Sie dazu unsere Terminvereinbarung online.
Bitte bringen Sie zum Termin im Amt die ausgedruckte oder digitale Terminbestätigung mit.
Online-Dienste im Bereich Fahrzeug-Zulassung und Führerschein
Nutzen Sie das Bürgerservice-Portal für Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen und für weitere Online-Dienste im Bereich Fahrzeugzulassung.
Kontakt KFZ-Zulassung
Fachbereich 10
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77148
Fax: 08151 148-11160
E-Mail: buergerservice@LRA-Starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10
Servicezeiten
Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
Montag: | 8 Uhr bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8 Uhr bis 16 Uhr |
Mittwoch: | 8 Uhr bis 14 Uhr |
Donnerstag: | 8 Uhr bis 18 Uhr |
Freitag: | 8 Uhr bis 14 Uhr |
Informationen zur erweiterten Zuständigkeit
- Zulassungen von Neu- und Gebrauchtwagen
- Ummeldungen mit und ohne Halterwechsel
- Außerbetriebsetzungen
- Wiederinbetriebnahme
- Änderung der Kennzeichenart (z. B. Saisonkennzeichen, H-Kennzeichen)
- Halter- und Fahrzeugdatenänderungen
- Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen
- Freiwillige Zulassung von zulassungsfreien Fahrzeugen
Eine Nachstempelung von Kennzeichen ist nur möglich, wenn die Zulassung im Wege der erweiterten Zuständigkeit in Starnberg erfolgte. In allen anderen Fällen darf dies nur die Behörde erledigen, die das Fahrzeug zugelassen hat. Zudem dürfen nur Kennzeichen nachgestempelt werden, die nicht von der Polizei entstempelt wurden.
Keine erweiterte Zuständigkeit ist gegeben bei der Zuteilung von Oldtimer- bzw. roten Dauerkennzeichen.
Umgekehrt können auch Bürger aus den Gemeinden des Landkreises Starnberg die genannten Zulassungsvorgänge bei den dortigen Zulassungsbehörden durchführen lassen.
Die Fahrzeuge bekommen immer ein Kennzeichen der für den Hauptwohnsitz/Betriebssitz des Fahrzeughalters zuständigen Zulassungsbehörde. Kennzeichen können weiterhin vorab reserviert werden. Bitte bringen Sie aber unbedingt die Reservierungs-PIN mit (bei Online-Reservierung ausdrucken, und bei telefonischer Reservierung PIN geben lassen).
Die so genannte "erweiterte Zuständigkeit" ermöglicht den Bürgern eine flexiblere Abwicklung von Fahrzeugzulassungen. Gleichzeitig ersparen verkürzte Wege auch Zeit. Sowohl Privatpersonen als auch Kraftfahrzeughändler und Zulassungsdienste können diesen neuen Service in Anspruch nehmen. Der BürgerService des Landratsamtes ist im Rahmen umfassender Servicezeiten erreichbar.
Hinweis:
An Brückentagen kann dieser Service auf Grund vermehrter Schließung anderer Zulassungsstellen jedoch nur eingeschränkt aufrechterhalten werden.
Wir bitten daher um Verständnis, dass die Bearbeitung von Zulassungsvorgänge von Kunden im Rahmen der erweiterten Zuständigkeit nicht durchgängig garantiert werden kann. Wir bitten diese Kunden möglichst auf andere Tage auszuweichen. Damit ersparen sie sich unnötige Wege und Wartezeiten.
Gewerbliche Kunden bitten wir nur nach vorheriger Absprache vorstellig zu werden.
Der BürgerService des Landratsamtes Starnberg ist auf eine erhöhte Nachfrage gut vorbereitet und freut sich auf Ihren Besuch.