Ruhestörung
Ruhestörung ist eine erhebliche Belästigung für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft.
Ursachen für Lärmbelästigungen können insbesondere sein:
- ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten wie z.B. Rasenmähen
- Hundegebell
- Feiern, Partys
- Musik im Freien oder/und im Haus
- Gaststättenlärm, Biergartenlärm
- Volksfeste
- Baulärm
- Gewerbelärm
Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten, z.B. Rasenmähen, dürfen nur an Werktagen zu festgelegten Zeiten durchgeführt werden.
Näheres dazu regeln die Gemeinden des Landkreises Starnberg in entsprechenden Verordnungen.
Falls keine Verordnung vorliegt, gilt die 32. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes).
Feiertagsrecht
Gem. dem Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG) sind an den Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten.