Außerbetriebsetzung
Online-Terminvereinbarung und Online-Service für die Kfz-Zulassung
Nutzen Sie das Bürgerservice-Portal für Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen und für weitere Online-Dienste im Bereich Fahrzeugzulassung.
Kontakt KFZ-Zulassung
Fachbereich 10
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
Telefon: 08151 148-77148
Fax: 08151 148-11160
E-Mail: buergerservice@LRA-Starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten im Fachbereich BürgerService:
Mo., Di., Do. 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Kontaktdaten unserer Fachbereiche und Ansprechpartner
Außerbetriebsetzung Online - BürgerservicePortal
Neu- oder wiederzugelassene Fahrzeuge können Sie sowohl bei der KFZ-Zulassungsstelle persönlich, wie auch online außer Betrieb setzen/abmelden.
Für die elektronische Fahrzeugabmeldung nutzen Sie das Bürgerservice-Portal.
Entscheiden Sie sich für die Online-Außerbetriebsetzung, sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die neuen Stempelplaketten (Landessiegel):
Seit dem 01.01.2015 werden die Kennzeichen mit den neuen Stempelplaketten abgesiegelt und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgegeben.
Beide Unterlagen sind mit speziellen Sicherheitscodes versehen, die Sie für die Außerbetriebsetzung freilegen müssen. - Das Fahrzeug hat ein Starnberger Kennzeichen.
Für auswärtige Kennzeichen wenden Sie sich bitte an die kennzeichenführende Behörde. - Zahlungsmittel für die Online-Außerbetriebsetzung ist derzeit allein die Kreditkarte.
Werden die unter Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen erfüllt, können Sie über das Bürgerservice-Portal Ihr Fahrzeug online außer Betrieb setzen.
Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsstelle
Fahrzeuge können grundsätzlich bei allen deutschen Zulassungsstellen persönlich oder durch einen Dritten außer Betrieb gesetzt/abgemeldet werden.
Erforderliche Unterlagen:
Zulassungsbescheinigung Teil I
Kennzeichenschild(er)
Bei Verschrottung des Fahrzeuges zusätzlich:
Verwertungsnachweis mit Vorlage der Zulassungsbescheinigung TeiI II (Fahrzeugbrief)
Gebühren
- Grundgebühr: 15,90 EUR
- Gebühren des Kraftfahrtbundesamtes: 0,60 EUR
- Dokumentensiegel: 0,30 EUR
- Außerbetriebssetzung online: 2,10 EUR
Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung der Gebühren nicht abschließend ist. Abhängig vom Verwaltungsaufwand können die Gebühren variieren. Zusätzliche Kosten fallen beispielsweise bei einer Kennzeichenreservierung oder Eintragung eines Verwertungsnachweises an.
Allgemeine Hinweise
Befindet sich das zugelassene Fahrzeug bereits im Ausland sind für die nachträgliche Außerbetriebsetzung die
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschild(er)
vorzulegen.
Ersatzweise gilt eine entsprechende Bescheinigung von der ausländischen Behörde in deutscher Sprache, dass die Papiere eingezogen und die Kennzeichen entwertet wurden.
Sie können das Kennzeichen für die Wiederzulassung des gleichen Fahrzeuges kostenpflichtig 12 Monate lang reservieren.
Wird das Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug reserviert, werden diese Gebühren bei der Fahrzeuganmeldung berechnet.
Bei landkreiseigenen Fahrzeugen informiert die Zulassungsbehörde das Hauptzollamt und die Versicherung von der Außerbetriebsetzung.