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Informationen zu Adenovirus-Konjunktivitis




Wichtig vor einem Augenarztbesuch:
Informieren Sie die Praxis, wenn Sie den Verdacht haben, an einer infektiösen Bindehautentzündung erkrankt zu sein.
Das Praxisteam kann so Schutzmaßnahmen ergreifen.


Was verursacht die Erkrankung?

Die Entzündung der Bindehaut des Auges kann viele verschiedene Ursachen haben. Eine hoch ansteckende Bindehaut- und Hornhautentzündung der Augen (Keratoconjunctivitis) wird durch Adenoviren verursacht, die auch Atemwegserkrankungen oder Magen-Darmbeschwerden hervorrufen können.

Welche Symptome können auftreten?

Es kommt zu einer Augenentzündung mit Juckreiz, Fremdkörpergefühl und Brennen. Eventuell können auch Lichtscheu, Tränenfluss und eine ringförmige Bindehautschwellung auftreten.

Wie erfolgt die Ansteckung und wie lange ist man infektiös?

Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch meist durch Schmierinfektion über kontaminierte Hände, Handtücher und andere Gegenstände.

Die Ansteckungsfähigkeit beginnt mit den ersten Krankheitsanzeichen und besteht, solange das Virus in den Sekreten nachweisbar ist (ca. 2 bis zu 3 Wochen).

Wie lange dauert es bis zum Ausbruch der Krankheit?

Die Inkubationszeit beträgt 5 - 12 Tage.

Welche Therapien gibt es?

Es ist lediglich eine symptomatische Behandlung mit Augentropfen möglich.

Welche allgemeinen Verhaltensmaßnahmen werden empfohlen?

Man sollte vermeiden, die Augen mit den Händen zu berühren, da ansonsten die Erreger über die Hände weiter gereicht werden können. Wer erkrankt ist, sollte zuhause bleiben und auf strenge Hygiene achten, um das Virus nicht weiter zu verbreiten. Besonders eine sorgfältige Handhygiene ist wichtig.

Die Erkrankung ist sehr ansteckend: Kontaktpersonen im häuslichen Umfeld sollten sich bei Symptomen umgehend ärztlich untersuchen lassen.

Ist die Krankheit meldepflichtig?

Der Labornachweis von Adenoviren im Konjunktivalabstrich ist dem Gesundheitsamt innerhalb von 24 Stunden zu melden.

Was gilt in Gemeinschaftseinrichtungen?

Die Arbeit in oder der Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen sollte vermieden werden.

Betroffene müssen die Gemeinschaftseinrichtung unverzüglich über die Erkrankung informieren.

Benachrichtigungspflicht: Die Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung hat das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen, wenn

  • in ihrer Einrichtung betreute oder betreuende Personen an entsprechenden Konjunktivitiden erkrankt sind. 

Die Wiederzulassung in eine Gemeinschaftseinrichtung ist möglich,

  • wenn die Entzündung abgeklungen ist.

Kontaktpersonen können die Einrichtung besuchen, solange keine Symptome auftreten.

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Welche Regelungen gelten für Arbeiten mit Lebensmitteln?

Es gelten nach §42 IfSG keine speziellen Regelungen.

Wie kann ich mich gegen eine Ansteckung schützen?

Eine Schutzimpfung ist nicht verfügbar.

Kann man mehrmals erkranken?

Da es verschiedene Virustypen gibt, ist eine erneute Infektion möglich.

Was ist sonst noch wichtig?

Bei Zimmertemperatur haften die Erreger unter Umständen einige Wochen auf Oberflächen und bleiben dort ansteckend.

 Alle Informationen als PDF

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Gemeinschaftseinrichtungen nach § 34


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