Einsichtnahme in Bebauungspläne
In Bebauungspläne kann jedermann Einsicht nehmen. Ein sogenanntes berechtigtes Interesse muss nicht nachgewiesen werden.
Grundsätzlich kann und soll jeder Bebauungsplan bei der jeweiligen Gemeinde eingesehen werden, da die aufstellende Gemeinde zum einen rechtlich verpflichtet ist Auskünfte (ist ein Bebauungsplan vorhanden ?, welcher Inhalt?) zu erteilen, zum anderen an dieser Stelle Informationen aus erster Hand gegeben werden können.
Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB
Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach Absatz 4 zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben.
GeoLIS-Anwendung Bebauungspläne
Die GeoLIS-Anwendung Bebauungspläne bietet Zugriff auf rechtsverbindliche Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen (Innenbereichs- und Außenbereichssatzungen, Veränderungssperren) mit ihren Räumlichen Geltungsbereichen in einer mit Flurstücken, Luftbildern, Geländehöhen und Topographischen Karten ausgestatteten Karte.
Sie ermittelt mit einer nach dem Datum zum Rechtsstand sortierten Liste die vorhandenen Bebauungspläne sowie Satzungen und stellt über eine Verlinkung Basisinformationen zu Planbezeichnung, Aktenzeichen, Planart, Rechtsstand, Entwurfs- und Inkraftsetzungsdatum bereit.
Der Bebauungsplan mit dem aktuellsten Rechtsstand befindet sich an oberster Stelle. Seine Informationen sind initial in der GeoLIS Anwendung sichtbar.
Ein Button fügt den Kartenteil des ausgewählten Bebauungsplanes in die Karte ein.
Ein Transparenzregler steuert die Überblendung des Kartenteiles mit Luftbildern und weiteren Hintergrundkarten.
Weiterhin verfügbar ist der beliebte Download des gesamten Planes einschließlich seiner textlichen Festsetzungen.