Unterkunftsverwaltung
Asylbewerber sind grundsätzlich verpflichtet, in den ihnen zugewiesenen Unterkünften zu wohnen. Nach § 53 Abs. 1 Asylgesetz (AsylG) sollen sie in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Im Landkreis Starnberg werden Asylbewerber auch außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften in dezentralen Unterkünften (Häuser und Wohnungen) untergebracht. Der Fachbereich Asyl, Integration und Migration des Landratsamtes ist für die Verwaltung der dezentralen Unterkünfte zuständig.
Wenn Sie für Geflüchtete Wohnraum zur Verfügung stellen möchten, bedenken Sie bitte, dass wir nur Angebote von einem Jahr annehmen können. Wir möchten, dass die geflüchteten Personen zur Ruhe kommen können und nicht nach kurzer Zeit wieder umziehen müssen. Bitte nutzen Sie dazu unser Online-Formular.
Die Gemeinschaftsunterkünfte (in der Regel Containeranlagen) werden von der Regierung von Oberbayern verwaltet. Die Mitarbeiterinnen des Betreibers „European Homecare“ haben ihre Büros in den Gemeinschaftsunterkünften und können vor Ort kontaktiert werden.
Ansprechpartner des Landratsamtes:
Anzahl der Treffer: 4-
Frau Neumann
Fachbereich 35 Asyl, Integration und Migration
08151 148-77615
sabine.neumann@LRA-starnberg.de
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Frau Forsman
Fachbereich 35 Asyl, Integration und Migration
08151 148-77672
asyl@LRA-starnberg.de
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Frau Szczesny
Fachbereich 35 Asyl, Integration und Migration
08151 148-77432
laura.szczesny@LRA-starnberg.de
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Herr Kiening
Fachbereich 35 Asyl, Integration und Migration
08151 148-77932
asyl@LRA-starnberg.de