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Unterkunftsverwaltung



Asylbewerber sind grundsätzlich verpflichtet, in den ihnen zugewiesenen Unterkünften zu wohnen. Nach § 53 Abs. 1 Asylgesetz (AsylG) sollen sie in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Im Landkreis Starnberg werden Asylbewerber auch außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften in dezentralen Unterkünften (Häuser und Wohnungen) untergebracht. Der Fachbereich Asyl, Integration und Migration des Landratsamtes ist für die Verwaltung der dezentralen Unterkünfte zuständig. 

Wenn Sie für Geflüchtete Wohnraum zur Verfügung stellen möchten, bedenken Sie bitte, dass wir nur Angebote von einem Jahr annehmen können. Wir möchten, dass die geflüchteten Personen zur Ruhe kommen können und nicht nach kurzer Zeit wieder umziehen müssen. Bitte nutzen Sie dazu unser Online-Formular.

Die Gemeinschaftsunterkünfte (in der Regel Containeranlagen) werden von der Regierung von Oberbayern verwaltet. Die Mitarbeiterinnen des Betreibers „European Homecare“ haben ihre Büros in den Gemeinschaftsunterkünften und können vor Ort kontaktiert werden.

Zuständige Stelle

Asyl, Integration und Migration
Fachbereich 35

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77672
08151 148-11672
asyl@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/35

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr