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Wirtschaftliche Jugendhilfe



Die Wirtschaftliche Jugendhilfe wickelt alle finanziellen Aufgaben in Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen und vorläufigen Maßnahmen der Jugendhilfe ab.

Aufgaben

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe

  • prüft die sachliche und örtliche Zuständigkeit und stellt diese fest,
  • ist Ansprechpartnerin für die Übernahme von Leistungen anderer Träger,
  • wirkt an Entscheidungen über die Gewährung und Ausgestaltung von Leistungen und vorläufigen Maßnahmen mit,
  • stellt den notwendigen Unterhalt und die Krankenhilfe eines voll- oder teilstationär untergebrachten jungen Menschen sicher und gewährt diesen einen angemessenen Barbetrag zur persönlichen Verfügung (Taschengeld),
  • wickelt die Kostenerstattung gegenüber anderen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe ab,
  • macht die pauschalierte Kostenbeteiligung den Zahlungspflichtigen gegenüber geltend,
  • setzt die individuellen Kostenbeiträge bei Inanspruchnahme voll- und teilstationärer Leistungen und vorläufiger Maßnahmen fest und macht diese den Zahlungspflichtigen gegenüber geltend und
  • verfolgt die Überleitung von Ansprüchen und die Feststellung von Sozialleistungen anderer Träger.

Rechtsgrundlagen

§§ 36, 39 und 40, 85 bis 97c des Achten Buchs Sozialgesetzbuch

Artikel 15 und 16 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze

Weiterführende Hinweise

Die an einer Hilfe beteiligten jungen Menschen und andere Leistungsberechtigte, ihre Eltern, ihre Ehegatten und Lebenspartner sowie ggf. ihre Vormünder und Pfleger sind gesetzlich verpflichtet, der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gegenüber Auskunft über ihre Einkommens- und ggf. auch Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben. Dies gilt auch dann, wenn die Hilfeempfänger bereits volljährig sind, und schließt die Verpflichtung mit ein, Name und Anschrift des Arbeitgebers zu nennen, über die Art des Beschäftigungsverhältnisses Auskunft zu geben und auf Verlangen Beweisurkunden wie bspw. Gehaltsabrechnungen oder Kontoauszüge vorzulegen.

Weiterführende Informationen zu den Themen Zuständigkeiten und Kosten finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Landesjugendamts.

   

Zuständige Stelle

Wirtschaftliche Jugendhilfe
Team 234

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77513
08151 148-11513
fachbereich23@lra-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/234

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr