Onlinezugangsgesetz (OZG)
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) verpflichtet Bund und Länder bestimmte Verwaltungsleistungen digital anzubieten, an Nutzerkonten anzubinden (in Bayern: BayernID) und über die Landesportale (in Bayern: BayernPortal) deutschlandweit im Portalverbund verfügbar zu machen. Im Rahmen des „Digitalisierungsprogramms Föderal“ werden im sog. OZG-Umsetzungskatalog knapp 600 OZG-Leistungen in Lebens- bzw. Unternehmenslagen gebündelt und 14 Themenfeldern zugeordnet. Zentraler Ansatz hierbei ist, über Ressortgrenzen und Verwaltungsebenen hinweg zusammenzuarbeiten.
Das "Dashboard Digitale Verwaltung" des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales zeigt den aktuellen Umsetzungsstand in Bayern.
Einige angekündigte zentrale OZG-Verfahrenslösungen stehen derzeit noch nicht im BayernPortal oder in Rechenzentren des Bundes und der Länder zur Verfügung, werden aber schrittweise folgen.
Liste der OZG-Dienste im Landratsamt Starnberg:
Vermissen Sie eine Online-Anwendung aus dem OZG-Katalog ?
In diesem Fall können Sie uns das gerne per Online-Formular mitteilen. Wir klären dann, bis wann der fehlende Online-Dienst ergänzt werden kann.