Grundsätzliche Aufgaben der Heimaufsicht/FQA
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
In Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten serfolgt die Terminvereinbarung online.
Ebenso hat die Heimaufsicht/FQA zu prüfen, inwieweit in den Einrichtungen eine „dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Betreuung und Wohnqualität sichergestellt ist“ (Art. 1 Abs. 3 PfleWoqG).
Zu diesem Zweck bietet die Heimaufsicht/FQA
- Information und Beratung
Vorrangig werden Heimbewohner, deren Angehörige, Heimbeiräte, Heimfürsprecher, aber auch Träger, die ein Heim betreiben oder die Schaffung einer stationären Einrichtung und sonstige Wohnformen anstreben, beraten. - Überwachung und Kontrolle bestehender Einrichtungen
Hierbei nimmt die Heimaufsicht ordnungsrechtliche Aufgaben wahr, indem sie darauf achtet, dass die stationären Einrichtungen und sonstige Wohnformen ihre gesetzlichen Aufgaben und Verpflichtungen gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern wahrnehmen. Hierzu werden grundsätzlich unangemeldete Heimbegehungen und Prüfungen durchgeführt und es wird jeder Beschwerde nachgegangen.