Grundbuchamt
Das Grundbuchamt befindet sich im Amtsgericht Starnberg.
Erläuterung:
Für jedes Grundstück gibt es ein vom Amtsgericht geführtes Grundbuch. Die Amtsgerichte sind als Grundbuchämter für die in ihrem Bezirk liegenden Grundstücke zuständig. Ein Grundbuch ist ein amtliches Verzeichnis von Grundstücken, das unter anderem Lage, Eigentumsverhältnisse und mit einem Grundstück verbundene Rechte verzeichnet.
Otto-Gaßner-Straße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 367-0
Fax: 08151 367-214
E-Mail: poststelle@ag-sta.bayern.de
Internet: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/starnberg/