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Grundbuchamt


Das Grundbuchamt befindet sich im Amtsgericht Starnberg.

 

Erläuterung:

Für jedes Grundstück gibt es ein vom Amtsgericht geführtes Grundbuch. Die Amtsgerichte sind als Grundbuchämter für die in ihrem Bezirk liegenden Grundstücke zuständig. Ein Grundbuch ist ein amtliches Verzeichnis von Grundstücken, das unter anderem Lage, Eigentumsverhältnisse und mit einem Grundstück verbundene Rechte verzeichnet.

 

Amtsgericht Starnberg

Otto-Gaßner-Straße 2

82319  Starnberg

Telefon: 08151 367-0

Fax: 08151 367-214

E-Mail: poststelle@ag-sta.bayern.de



Zuständige Stelle

BürgerService
Fachbereich 10

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77148
08151 148-11160
buergerservice@LRA-Starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten im Fachbereich BürgerService:

Mo., Di., Do. 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr

weitere Öffnungszeiten

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