Niederschlagswasserbeseitigung
Niederschlagswasser von befestigen Flächen (z.B. Dachflächen, Hofflächen) sollte grundlegend durch Verdunstung und Versickerung dem natürlichen Wasserkreislauf weitestgehend erhalten bleiben. Soweit wasserwirtschaftlich vertretbar sollte eine Sammlung und Ableitung von Regenwasser möglichst auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden.
Mit der Versickerung von Niederschlagswasser wird die Grundwasserneubildung gefördert, die Regenwasserverdunstung angeregt und unter Einhaltung von Grundsatzanforderungen der Gewässerschutz gewährt. Die Versickerung stellt aus wasserwirtschaftlicher Sicht die beste anzustrebende Möglichkeit zur ordnungsgemäßen Beseitigung von Regenwasser dar. Die abgestufte Art und Weise der Versickerung über eine Mulde, Rigole oder einem Sickerschacht gilt es hierbei zu beachten.
Ist eine Versickerung von Niederschlagswasser nicht möglich, so kann eine Ableitung des gesammelten Regenwassers in ein oberirdisches Gewässer (z.B. Bach, See) erfolgen. Bei einer Einleitung in ein oberirdisches Gewässer ist in jedem Falle zu prüfen, ob die Aufnahmefähigkeit des Gewässers ausreichend ist, um Ausuferungen oder Hochwasser zu vermeiden.
Das gezielte Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser in das Grundwasser sowie die Einleitung in ein oberirdisches Gewässer gilt grundsätzlich als Gewässerbenutzung, die einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch das Landratsamt Starnberg bedarf.
Hiervon ausgenommen kann Niederschlagswasser in vielen Fällen erlaubnisfrei versickert oder bei Ableitung in ein oberirdisches Gewässer genehmigungsfrei beseitigt werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sowie die Vorgaben der zugehörigen Technischen Regeln eingehalten werden.
Die Einleitung des gesammelten Niederschlagswassers in einen öffentlichen Niederschlagswasserkanal ist zulässig, wenn eine Versickerung oder eine Beseitigung über ein oberirdisches Gewässer nicht möglich oder angebracht sind. Die Einleitung in die öffentliche Kanalisation bedarf grundlegend der Zustimmung des Kanalnetzbetreibers (z.B. Abwasserverband, Gemeinde).
Die nachstehenden Informationen, Erklärungen und Formblätter zum Umgang mit Niederschlagswasser im baurechtlichen Genehmigungsverfahren enthalten ausführliche Erläuterungen zur Beseitigung von gesammelten Regenwasser sowie Hinweise zu rechtlichen Aspekten und zu beachtenden wasserwirtschaftlichen Grundsatzanforderungen.