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Ersatzführerschein wegen Verlust

Terminvereinbarung Online (nur für Kfz-Zulassung und Führerschein )

Terminbuchungen Online sind derzeit nur 7 Tage im Voraus möglich.
Für unsere Kfz-Zulassung und Führerschein-Angelegenheiten ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Bitte nutzen Sie dazu unsere Terminvereinbarung online.
Bitte bringen Sie zum Termin im Amt die ausgedruckte oder digitale Terminbestätigung mit.

Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist dann erforderlich, wenn der Führerschein verloren oder gestohlen wurde.

Aufgrund der nicht unerheblichen Kosten wird eine Wartezeit von etwa 3 Wochen vor Antragstellung empfohlen, da erfahrungsgemäß eine Reihe verloren oder gestohlen geglaubter Führerscheine wieder beim Besitzer auftauchen (nach Antragstellung besteht in jedem Fall eine Pflicht zur Abnahme des Führerscheins und Entrichtung der Gebühren).

Für die Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache im Landratsamt Starnberg erforderlich.
Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin: zur Online-Terminvereinbarung

Welche Unterlagen werden für den Ersatzführerschein benötigt?

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Biometrisches Passbild
  • Abgabe der Versicherung an Eides Statt bei Verlust (das Formblatt erhalten Sie vor Ort)
    oder
    Deutsche Diebstahls-Anzeige 

Wenn beim Verlustantrag gleichzeitig eine Verlängerung der alten Klasse 2 (ab dem 50. Lebensjahr spätestens bis 3 Jahre nach Vollendung des 50. Lebensjahres möglich) beantragt wird, sind zusätzlich vorzulegen:

  • Augenärztliche Untersuchung gem. Anlage 6 FeV
  • Ärztliche Untersuchung gem. Anlage 5 FeV des Hausarztes oder eines anderen Arztes

Wo erhalte ich das benötigte Formular?

Wie viel kostet der Ersatzführerschein?

  • bei Ersatz oder Verlust des Führerscheins 34,30 €
  • bei gleichzeitiger Verlängerung der alten Fahrzeugklasse erhöht sich die Gebühr auf 38,80 €

Sie erhalten bei Bearbeitung des Antrags eine Kostenrechnung per Post.

Wie erhalte ich meinen neuen Führerschein?

Sie erhalten nach der Abgabe der Diebstahlanzeige der Polizei und der Versicherung an Eides Statt vor Ort im Landratsamt Starnberg den Führerschein per Direktversand direkt nach Hause geschickt. 

Zuständige Stelle

BürgerService
Fachbereich 10

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77148
08151 148-11160
buergerservice@LRA-Starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr