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E-Kennzeichen

Online-Terminvereinbarung und Online-Service für die Kfz-Zulassung

Terminvereinbarung Online (nur für Kfz-Zulassung und Führerschein )

Terminbuchungen Online sind derzeit nur 7 Tage im Voraus möglich.
Für unsere Kfz-Zulassung und Führerschein-Angelegenheiten ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Bitte nutzen Sie dazu unsere Terminvereinbarung online.
Bitte bringen Sie zum Termin im Amt die ausgedruckte oder digitale Terminbestätigung mit.

Online-Dienste im Bereich Fahrzeug-Zulassung und Führerschein

Nutzen Sie das Bürgerservice-Portal für Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen und für weitere Online-Dienste im Bereich Fahrzeugzulassung.

Kontakt KFZ-Zulassung

BürgerService

Fachbereich 10

Strandbadstraße 2

82319 Starnberg

Telefon: 08151 148-77148

Fax: 08151 148-11160

E-Mail: buergerservice@LRA-Starnberg.de

Internet: https://www.lk-starnberg.de/10


Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr

Informationen zum E-Kennzeichen

Die Ausgabe von E-Kennzeichen ist seit 2015 möglich.

Auf Antrag kann die Übereinstimmung mit den notwendigen Kriterien zum Erhalt des E-Kennzeichens entsprechend der gesetzlichen Regelung überprüft und ein E-Kennzeichen zugeteilt werden.

Grundlage für die Regelung ist das im Juni 2015 in Kraft getretene Elektromobilitätsgesetz (EmoG).


Hierunter fallen die

  •  reinen Batterieelektro- sowie
  • Brennstoffzellenfahrzeuge ebenso wie
  • von außen aufladbare Hybridautos.


Zu erfüllen sind außerdem

  • ein Grenzwert von 50 Gramm beim Kohlendioxidausstoß pro gefahrenen Kilometer ODER
  • eine Reichweite des Elektroantriebs von mindestens 30 Kilometern. Diese Mindestreichweite gilt für Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2017 erstmals zugelassenen werden. Ab 2018 beträgt die Mindestreichweite 40 Kilometer.


Halter von

  • Neufahrzeugen und von
  • bereits zugelassenen E-Fahrzeugen der o.g. Art

beantragen im Bürgerservice des Landratsamtes Starnberg unter Vorlage der Fahrzeugpapiere das E-Kennzeichen.

 

Als Unterlagen sind notwendig:

  • Certificate of Conformity (CoC-Papier), EG-Übereinstimmungsbescheinigung, sonstige zum Nachweis geeignete Unterlage
  • letzte Hauptuntersuchung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Bei bereits zugelassenen Fahrzeugen das amtliche Kennzeichen

 

ACHTUNG:

Zu beachten ist, dass ein Kennzeichen maximal über 8 Stellen verfügen darf (Buchstaben und Ziffern einschließlich des "E" hinter der Erkennungsnummer). D.h., dass gegebenenfalls ein neues Kennzeichen vergeben werden muss, wenn ein bereits achtstelliges Kennzeichen auf ein E-Kennzeichen geändert werden soll.

 

Fragen zum neuen Kennzeichen beantwortet der BürgerService im Landratsamt Starnberg.

 

 

Zuständige Stelle

BürgerService
Fachbereich 10

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77148
08151 148-11160
buergerservice@LRA-Starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/10

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