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Sportlerehrung



Sportlerehrung im zweijährigen Turnus

Der Landkreis Starnberg ehrt ab dem Jahr 2022 Einzelpersonen und Mannschaften für hervorragende Leistungen im Sport im zweijährigen Turnus.

Die nächste Sportlerehrung des Landkreises Starnberg findet heuer am Mittwoch, dem 17. April 2024 im Landratsamt Starnberg statt. Geehrt werden die sportlichen Leistungen aus den Jahren 2022 und 2023.

Meldeschluss war am Montag, den 19.02.2024.


Geehrt werden

  • 1. Platz bei Bayerischen Meisterschaften

  • 1. - 3. Platz bei Deutschen Meisterschaften

  • Teilnahme an Europa-, Weltmeisterschaften und/ oder an Olympischen Spielen

  • 1. - 3. Platz bei den Masters (Meisterschaften Erwachsenensport)

Sonstige herausragende und außergewöhnliche sportliche Leistungen können zur Sportlerehrung vorgeschlagen werden. Voraussetzung für die Meldung ist, dass entweder der Hauptwohnsitz der zu ehrenden Person oder der Sitz des Vereins, für den sie startet, im Landkreis Starnberg liegt.

Zuständige Stelle

Jugendarbeit, Erziehungsberatung und Sport
Fachbereich 24

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77428
sport@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/24

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr