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Sozialhilfe - Antragstellung



Da Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) nicht für die Vergangenheit und auch nicht zur Begleichung von Schulden geleistet werden, ist es wichtig zu wissen, dass Sozialhilfe, mit Ausnahme der Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung einsetzt, sobald dem Träger der Sozialhilfe oder den von ihm beauftragten Stellen bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen.

Anträge sollten daher möglichst bald und am besten schriftlich gestellt werden. Antragsformulare liegen in den Rathäusern Ihrer Gemeinde auf. Dort ist man Ihnen auch gerne beim Ausfüllen behilflich und informiert Sie über die erforderlichen Unterlagen.

Sie können die Unterlagen bei Ihrer Gemeinde abgeben, die sie dann an das Landratsamt weiterleitet.

Eine Vorsprache beim Landratsamt ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Zuständige Stelle

Soziale Hilfen I
Team 221

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77238
08151 148-11539
soziales@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/221

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr