Schwerbehindertenausweis
Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können (§2 Abs. 1 SGB IX).
Die Schwerbehinderung wird mit einem Ausweis nachgewiesen. Zuständig für die Beantragung und Ausstellung des Schwerbehindertenausweises ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (Versorgungsamt). Sie können die Antragsunterlagen während unserer Servicezeiten im Bürgerservice abholen oder downloaden.
Für Rückfragen rund ums Thema Behinderung steht Ihnen auch der Behindertenbeauftragte für den Landkreis Starnberg zur Verfügung.
Weitere Informationen und Anlaufstellen für Menschen mit Behinderung haben wir für Sie auch in unserem Online-Wegweiser für Menschen mit Behinderungen zusammengestellt.