Das Landrats-Amt Starnberg in Leichter Sprache
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Diese Internet-Seite gehört dem Landrats-Amt Starnberg.
Das Landrats-Amt Starnberg
ist zuständig für den ganzen Landkreis Starnberg.
Das heißt:
Das Landrats-Amt Starnberg
ist zuständig für die Stadt Starnberg.
Und für alle Gemeinden im Landkreis Starnberg.
Das Landrats-Amt Starnberg hat verschiedene Aufgaben.
Das Landrats-Amt Starnberg setzt zum Beispiel Gesetze um.
Und das Landrats-Amt Starnberg setzt Beschlüsse um.
Diese Gesetze und Beschlüsse
gelten für den Landkreis Starnberg.
Das Landrats-Amt Starnberg will das Leben für alle
im Landkreis Starnberg immer besser machen.
Deshalb ist das Landrats-Amt ein Ansprech-Partner
für die Menschen im Landkreis Starnberg.
Dabei ist das Landrats-Amt Starnberg immer
freundlich zu allen Menschen im Landkreis Starnberg.
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