Seiteninhalt

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz



Aufgaben

Der Schwerpunkt des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes als Aufgabe der Kommunalen Jugendarbeit Starnberg liegt in der Prävention (§ 14 SGB VIII). Kinder und Jugendliche sollen gestärkt werden gegenüber Gefährdungen und Beeinträchtigungen aller Art.

Präventive Jugendschutzarbeit richtet sich an Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und alle Menschen, die mit der Erziehung und Betreuung junger Menschen befasst sind, z.B. Eltern, Lehrer/innen usw.

Der Gesetzliche Jugendschutz befasst sich dahingegen mit den gesetzlichen Grundlagen des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit und dem Jugendschutz im Bereich Medien. Verstöße gegen dieses Gesetz können mit Strafen und Bußgeldern geahndet werden. Veranstalter, Gewerbebetreibende usw. müssen das Jugendschutzgesetz (JUSchG) berücksichtigen.

Ziele

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz möchte Möglichkeiten bieten, bei denen Kinder und Jugendliche u.a. ihre Kritik- und Entscheidungsfähigkeit stärken können. Bei der Begegnung und Bewältigung von Gefahren und Problemen kann dies eine wichtige Unterstützung sein. Prävention hat das Ziel, die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. 

Themen

Der Jugendschutz umfasst alle Bereiche, in denen Kinder und Jugendliche Gefährdungen und Risiken ausgesetzt sind. Dazu gehört auch der zunehmende Einfluss von Medien in unserer Gesellschaft und die damit verbundenen Auswirkungen auf das Leben von Kindern und Jugendlichen. Andere vorrangige Themen des Jugendschutzes sind z.B. Alkohol, Drogen und Sekten.

Weitere Informationen

Ordnungsrechtlicher Jugendschutz

Informationen zum Jugendschutz beim Bayerischen Landesjugendamt

 

Zuständige Stelle

Jugendarbeit
Team 241

Strandbadstr. 2
82319 Starnberg

08151 148-77378
08151 148-11378
jas@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.jugend-starnberg.de/241

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr