Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Aufgaben
Der Schwerpunkt des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes als Aufgabe der Kommunalen Jugendarbeit Starnberg liegt in der Prävention (§ 14 SGB VIII). Kinder und Jugendliche sollen gestärkt werden gegenüber Gefährdungen und Beeinträchtigungen aller Art.
Präventive Jugendschutzarbeit richtet sich an Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und alle Menschen, die mit der Erziehung und Betreuung junger Menschen befasst sind, z.B. Eltern, Lehrer/innen usw.
Der Gesetzliche Jugendschutz befasst sich dahingegen mit den gesetzlichen Grundlagen des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit und dem Jugendschutz im Bereich Medien. Verstöße gegen dieses Gesetz können mit Strafen und Bußgeldern geahndet werden. Veranstalter, Gewerbebetreibende usw. müssen das Jugendschutzgesetz (JUSchG) berücksichtigen.
Ziele
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz möchte Möglichkeiten bieten, bei denen Kinder und Jugendliche u.a. ihre Kritik- und Entscheidungsfähigkeit stärken können. Bei der Begegnung und Bewältigung von Gefahren und Problemen kann dies eine wichtige Unterstützung sein. Prävention hat das Ziel, die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.
Themen
Der Jugendschutz umfasst alle Bereiche, in denen Kinder und Jugendliche Gefährdungen und Risiken ausgesetzt sind. Dazu gehört auch der zunehmende Einfluss von Medien in unserer Gesellschaft und die damit verbundenen Auswirkungen auf das Leben von Kindern und Jugendlichen. Andere vorrangige Themen des Jugendschutzes sind z.B. Alkohol, Drogen und Sekten.
Weitere Informationen
Ordnungsrechtlicher Jugendschutz
Informationen zum Jugendschutz beim Bayerischen Landesjugendamt