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10. Jugendarbeit mit behinderten Menschen





10.1    Zweck der Förderung
Jugendarbeit mit Menschen mit Behinderung aufzubauen, erfordert einen erheblichen zeitlichen und fiskalischen Aufwand. Mithilfe dieser Förderung soll die Jugendarbeit mit Menschen mit Behinderung ermöglicht und verbessert werden. Im Vordergrund steht hierbei die Integration.

10.2    Gegenstand der Förderung
Gefördert wird die Gruppenarbeit mit Menschen mit Behinderung, insbesondere die Vorbereitung, die Startphase und die laufende Gruppenarbeit.

10.3    Fördervoraussetzungen
Der Antragsteller muss Jugendarbeit mit Menschen mit Behinderung nach dem integrativen Ansatz durchführen. Antragsteller, die bereits Mittel aus dem Sportförderplan erhalten, können keine Zuschüsse erhalten.

10.4    Höhe der Förderung
Die Festbetragsfinanzierung erfolgt:

•    für die Vorbereitung und Startphase durch einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 €,
•    für die laufende Gruppenarbeit durch einen Zuschuss von bis zu 1.000 € pro Jahr.

10.5    Verfahren
Die Anträge sollen von den Antragsberechtigten mittels des Formblatts (www.jugend-starnberg.de) bis spätestens zum 30.11. eines laufenden Haushaltsjahres gestellt werden.

Ein Antrag für Vorbereitung und Startphase muss folgende Angaben enthalten:

•    einen Bericht über die bereits geleisteten Vorbereitungen,
•    eine Darlegung der geplanten weiteren Arbeitsschritte,
•    einen Finanzierungsplan sowie
•    einen diesbezüglichen Beschluss eines autorisierten Gremiums, z. B. vom Träger.

Ein Antrag für die laufende Gruppenarbeit muss einen Bericht über die bereits erfolgte Gruppenarbeit enthalten. Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens zum 01.03. des Folgejahres einzureichen.

 


Zuständige Stelle

Jugendarbeit, Erziehungsberatung und Sport
Fachbereich 24

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77866
jugend@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/24

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

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Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
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