Schweizer Staatsangehörige
Für Schweizer gelten aufgrund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit besondere Regelungen. Sie müssen bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen.
Die Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsangehörige wird seit dem 01.09.2011 als eigenständiges Dokument in Scheckkartengröße ausgestellt. Die Ausländerbehörde ist dann nicht mehr in der Lage, Ihren Aufenthaltstitel direkt bei der Vorsprache auszustellen oder zu verlängern. Bitte beachten Sie hierzu unsere Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT).
Auf Wunsch kann die Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsangehörige jedoch wie bisher auch weiterhin in Papierform ausgestellt werden.