6. Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit
6.1 Zweck der Förderung
Das ehrenamtliche Engagement von Jugendleitern und Jugendleiterinnen soll durch den Landkreis unterstützt und gestärkt werden.
6.2 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden:
• die Ausstellungskosten beim Erwerb der Jugendleiter-Karte (Juleica),
• die Kosten für ein Wunschkennzeichen bei der Zulassung eines KFZ im Landkreis Starnberg.
6.3 Fördervoraussetzungen
Der Antragsteller muss aktiver Jugendleiter in einer anerkannten Jugendorganisation des Landkreises Starnberg sein und eine gültige Juleica besitzen.
6.4 Höhe der Förderung
Die Höhe der Festbetragsfinanzierung besteht aus:
• der Übernahme der Ausstellungskosten für die Juleica,
• der Übernahme der Kosten für ein Wunschkennzeichen bei der Zulassung eines KFZ im Landkreis Starnberg.
6.5 Verfahren
Die Antragstellung erfolgt automatisch mit der Beantragung der Juleica im Internet oder beim Bestellen des persönlichen Wunschkennzeichens bei der Zulassungsstelle des Landkreises.