6. Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
In Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten serfolgt die Terminvereinbarung online.
6.1 Zweck der Förderung
Das ehrenamtliche Engagement von Jugendleitern und Jugendleiterinnen soll durch den Landkreis unterstützt und gestärkt werden.
6.2 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden:
• die Ausstellungskosten beim Erwerb der Jugendleiter-Karte (Juleica),
• die Kosten für ein Wunschkennzeichen bei der Zulassung eines KFZ im Landkreis Starnberg.
6.3 Fördervoraussetzungen
Der Antragsteller muss aktiver Jugendleiter in einer anerkannten Jugendorganisation des Landkreises Starnberg sein und eine gültige Juleica besitzen.
6.4 Höhe der Förderung
Die Höhe der Festbetragsfinanzierung besteht aus:
• der Übernahme der Ausstellungskosten für die Juleica,
• der Übernahme der Kosten für ein Wunschkennzeichen bei der Zulassung eines KFZ im Landkreis Starnberg.
6.5 Verfahren
Die Antragstellung erfolgt automatisch mit der Beantragung der Juleica im Internet oder beim Bestellen des persönlichen Wunschkennzeichens bei der Zulassungsstelle des Landkreises.