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6. Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit


 

6.1    Zweck der Förderung
Das ehrenamtliche Engagement von Jugendleitern und Jugendleiterinnen soll durch den Landkreis unterstützt und gestärkt werden.

6.2    Gegenstand der Förderung
Gefördert werden:

•    die Ausstellungskosten beim Erwerb der Jugendleiter-Karte (Juleica),
•    die Kosten für ein Wunschkennzeichen bei der Zulassung eines KFZ im Landkreis Starnberg.

6.3    Fördervoraussetzungen
Der Antragsteller muss aktiver Jugendleiter in einer anerkannten Jugendorganisation des Landkreises Starnberg sein und eine gültige Juleica besitzen.

6.4    Höhe der Förderung
Die Höhe der Festbetragsfinanzierung besteht aus:

•    der Übernahme der Ausstellungskosten für die Juleica,
•    der Übernahme der Kosten für ein Wunschkennzeichen bei der Zulassung eines KFZ im Landkreis Starnberg.

6.5    Verfahren
Die Antragstellung erfolgt automatisch mit der Beantragung der Juleica im Internet oder beim Bestellen des persönlichen Wunschkennzeichens bei der Zulassungsstelle des Landkreises.

 


Zuständige Stelle

Jugendarbeit, Erziehungsberatung und Sport
Fachbereich 24

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77866
08151 148-11535
jugend@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/24

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Unser BürgerService öffnet bereits ab 7.00 Uhr.

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