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Freizeit und Erholung



In Zeiten von Corona genießen viele Menschen den Sommer zu Hause und nutzen das schöne Wetter zum Radfahren, Wandern und für Wassersport in der Region. Durch die zunehmende Zahl an Erholungssuchenden steigt leider auch die Belastung für die Natur, welche grundsätzlich von jedermann betreten werden darf (Art. 141 Bayerische Verfassung; Art. 27 Bayerische Naturschutzgesetz - BayNatSchG). Dabei ist jeder verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. Um unsere schöne Landschaft, die Seen und die Wälder zu erhalten, sowie die Natur und Artvorkommen zu schützen, bitten wir Sie folgendes zu beachten:

 

  • Das Radfahren ist in der freien Natur nur auf geeigneten Wegen erlaubt (Art. 28 Abs. 1 BayNatSchG)
  • Das Radfahren im Wald ist nur auf geeigneten Straßen und Wegen erlaubt (Art. 30 Abs. 2 BayNatSchG)
  • Trampelpfade und Vegetationsflächen (z.B. Weiden, Wiesen, Grünland) sind keine geeigneten Wege zum Radfahren! (siehe hierzu auch: Häufig gestellte Fragen – FAQs)
  • Das Betreten der Landwirtschaftlichen Flächen ist während der Vegetations- und Nutzzeit (Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses) nur auf vorhandenen Wegen erlaubt (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG)
  • Schilfflächen und natürliche oder naturnahe Ufervegetation sind gesetzlich geschützte Biotope (§30 Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG). Bitte halten Sie zu diesen Bereichen Abstand und nutzen Sie für den Einstieg und das Anlanden mit SUPs, Booten und Surfbrettern nur die dafür vorgesehenen Stellen!

 

Zudem stehen bestimmte Flächen im Landkreis unter besonderem Schutz, um gefährdete Tierarten (z.B. Kiebitz) und Pflanzenarten (z.B. Feuerlilie), sowie besondere Lebensräume (z.B. Hochmoore) zu schützen und zu erhalten. Für diese Gebiete gelten deswegen besondere Verhaltensregeln. Bevor sie Schutzgebiete (Natura 2000 Gebiete, Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile) betreten, informieren Sie sich bitte über das jeweilige Schutzgebiet.

 

Häufig gestellte Fragen zum Thema Freizeit und Erholung (FAQs)


Weitere interessante Informationen finden Sie auch auf der Seite des Bundesamtes für Naturschutz und auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz:

NaturSportInfo des Bundesamtes für Naturschutz

Ratgeber Freizeit und Natur des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

Zuständige Stelle

Naturschutzrecht und Landschaftspflege
Team 501

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77464
08151 148-11464
naturschutz@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/501

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Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

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