Kreisentwicklungsplan
Ein Kreisentwicklungsplan ist ein freiwilliges Planungsinstrument, mit dem üblicherweise versucht wird, alle kreispolitischen Aufgabenbereiche innerhalb eines bestimmten Zeithorizonts zu gewichten und zu koordinieren.
Eine gesetzliche Grundlage für den Kreisentwicklungsplan existiert nicht.
Im Landkreis Starnberg existiert bereits seit den 1980er-Jahren kein Kreisentwicklungsplan mehr.
Die politischen Gremien des Landkreises können dies aber jederzeit durch einen neuen Beschluss ändern.
In den Stufen der räumlichen Planung fügt sich der Kreisentwicklungsplan wie folgt ein:
Planungsinstrument | gesetzliche Grundlage | politische Ebene |
Raumordnungsplan | Raumordnungsgesetz | Bund |
Landesentwicklungsplan | Bayerisches Landesplanungsgesetz | Land Bayern |
Regionalplan | Bayerisches Landesplanungsgesetz | Regionaler Planungsverband München |
Kreisentwicklungsplan | keine | Landkreis Starnberg |
Flächennutzungsplan | Baugesetzbuch | Stadt oder Gemeinde |
Bebauungsplan | Baugesetzbuch | Stadt oder Gemeinde |
weitere Informationen zur räumlichen Planung erhalten Sie im Internet beispielsweise an folgenden Stellen:
Umwelt Bundes Amt:
http://www.umweltbundesamt.de/rup/planungsebenen/planungsebenen.htm
Online-Lexikon Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Regionalplanung