Hinweis zur SEPA Umstellung
Das Landratsamt Starnberg hat den gesamten Zahlungsverkehr seit 2014 auf das SEPA (englische Abkürzung für „Single Euro Payments Area“, deutsch Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) Verfahren umgestellt.
Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise bei der Zulassung von Fahrzeugen:
- Verwenden Sie beim Ausfüllen der Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren der KFZ-Steuer nur IBAN und BIC.
Die KFZ-Steuer muss an das zuständige Zollamt bezahlt werden. Tragen Sie daher im Formular bitte im roten Feld Ihren Wohnort ein und wählen Sie anschließend das zuständige Zollamt aus. - Die Einzugsermächtigung kann nur auf dem o.g. Formular erteilt werden.
- Sie muss vom Halter und Kontoinhaber unterschrieben sein. Auch wenn Halter und Kontoinhaber identisch sind!
- Bestehende Einzugsermächtigungen von Firmen verlieren ab 01.02.2014 ihre Gültigkeit und müssen bei der ersten Zulassung nach dem 01.02.2014 mit dem o.g. Formular neuerteilt werden.
- Bei Bevollmächtigen wird darauf hingewiesen, dass die Vollmacht getrennt vom SEPA Formular mit gebracht werden muss.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den Bürgerservice.