Vorschläge für Orden und Ehrenzeichen d. Bundesrepublik Deutschland und/oder des Freistaats Bayern
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1.15 SB
Stabsfunktion 1.1 Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Ehrenamt
Fachstelle Ehrenamt + Engagement
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
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Telefon: 08151 148-77392
Fax: 08151 148-11392
E-Mail: ehrenamt@LRA-starnberg.de
Zimmer: OG.111
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Telefon: 08151 148-77260
Fax: 08151 148-11250
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Internet: https://www.lk-starnberg.de/SF1_1
Zimmer: OG.108
Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
| Montag: | 8 Uhr bis 16 Uhr |
| Dienstag: | 8 Uhr bis 16 Uhr |
| Mittwoch: | 8 Uhr bis 14 Uhr |
| Donnerstag: | 8 Uhr bis 18 Uhr |
| Freitag: | 8 Uhr bis 14 Uhr |
Alle Bürgerinnen und Bürger können für verdiente Persönlichkeiten im Landkreis Starnberg, einen Vorschlag für die Verleihung
- eines Orden,
- einer Ehrung oder
- einer sonstigen Auszeichnung
- das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten oder
- der Bayerischen Rettungsmedaille
einreichen.
Allgemeine Informationen zum Ordensverfahren
• Das Ordensverfahren ist streng vertraulich. Aus diesem Grund bitten wir um Verständnis, dass wir Ihnen keine Informationen zum Sachstand des Verfahrens geben dürfen.
• Um keine falschen Erwartungen zu wecken, soll der Vorgeschlagene nicht in die Anregung einbezogen werden.
• Es können nur Einzelpersonen vorgeschlagen werden, Ehrungen von Gruppen sind nicht möglich.
• Die Verdienste dürfen grundsätzlich nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
• Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach dem Ordensrecht nicht mit einer Verleihung eines Ordens rechnen.
• Die reine Erfüllung von Berufspflichten oder allein die Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten genügen nicht für eine Verleihung. Die ehrenamtliche Tätigkeit muss unter Zurückstellung eigener Interessen längere Zeit mit großem persönlichen Einsatz ausgeübt worden sein.
Alle weiteren Informationen unter: Orden und Ehrenzeichen – Bayerisches Landesportal
